Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des deutschen Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Ihr Auftrag umfasst die Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung mit dem Ziel der Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs.
Dabei vertritt die Wettbewerbszentrale weder die wirtschaftlichen Interessen einzelner Branchen noch einzelner Unternehmen, sondern handelt im Interesse der Allgemeinheit und ist daher allein dem geltenden Recht im Wettbewerb verpflichtet. Zwar ist die Wettbewerbszentrale kein Verbraucherschutzverband, im Interesse der Wirtschaft stellt sie jedoch auch die Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen sicher. Weil die Verletzung solcher Vorschriften zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führt, die sowohl Wettbewerber also auch Verbraucher schädigt, sind Wettbewerbs- und Verbraucherschutz eng miteinander verwoben.