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Choo Refund UG (haftungsbeschränkt)

Choo Refund UG (haftungsbeschränkt)

Choo Refund UG (haftungsbeschränkt) Oliver Giebson Im Hagen 38 14532 Kleinmachnow/Berlin URL: http://www.chooapp.com/pressekontakt Tel: 033203 / 86 96 25 Fax: 033203 / 46 49 91 eMail: presse@chooapp.com

Über das Unternehmen

Die Choo Refund UG (haftungsbeschränkt) wurde im Juli 2015 in Deutschland gegründet und bietet seinen Kunden Online- und Mobileservices (Apps) zur einfachen Einreichung von Erstattungsansprüchen bei Zugverspätungen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Choo Refund UG (haftungsbeschränkt)
Die App 'Choo' wickelt kostenlos Erstattungsansprüche bei Zugverspätungen über die Weihnachtsreisezeit ab
Choo Refund UG (haftungsbeschränkt)

Die App 'Choo' wickelt kostenlos Erstattungsansprüche bei Zugverspätungen über die Weihnachtsreisezeit ab

Kleinmachnow/Berlin, 15. Dezember 2015 – Alle Einreichungen für Erstattungen bei Zugverspätungen wickelt Choo über die Weihnachtsreisezeit vom 15.12.2015 – 17.01.2016 komplett kostenfrei ab. Jedes Jahr die gleichen Bilder. Überfüllte Bahnsteige und Züge während der Weihnachtsreisezeit. Das kann leider auch zu Verzögerungen und Verspätungen der Reise führen. Während dann bei der Bahn ein sogenanntes „Fahrgastrechteformular“ ausgefüllt und per Post oder am Bahnschalter an das Servicecenter Fahrgastrechte übermittelt werden muss, bietet Choo m…
17.12.2015
Bild: Neues Berlin-Brandenburger Startup 'Choo' verspricht besseren Service bei ZugverspätungBild: Neues Berlin-Brandenburger Startup 'Choo' verspricht besseren Service bei Zugverspätung
Choo Refund UG (haftungsbeschränkt)

Neues Berlin-Brandenburger Startup 'Choo' verspricht besseren Service bei Zugverspätung

Kleinmachnow/Berlin, 10. November 2015 – Das Startup „Choo – Die einfache Erstattung bei Zugverspätung“ verspricht eine schnelle und einfache Abwicklung von Einreichungen von Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen. Mit Hilfe der kostenlosen App „Choo“ für Apple- und Android-Geräte können Bahn-Reisende im Falle einer Verspätung ganz einfach ihre Forderungen gegenüber der Bahn geltend machen. Und das in nur drei Minuten. Bis zu 40 Millionen EUR an Entschädigungen werden nicht eingefordert 2013 erstattete die Bahn 1,3 Millionen Kunden 40…
10.11.2015
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