Dr. Rafael K. Hörmann ist Gründungspartner der Sozietät Campbell Hörmann und als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Herr Dr. Hörmann berät überwiegend eingetragene Vereine, Verbände, gGmbHs und Stiftungen. Herr Dr. Hörmann verfügt, neben der allgemeinen steuerlichen Beratung, insbesondere über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Gemeinnützigkeitssteuerrechts und des Vereins- und Stiftungsrechts. Herr Dr. Hörmann war vor seiner Tätigkeit für diese Sozietät als Berater für die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn sowie bei einer mittelständischen Kanzlei in München beschäftigt. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit 2009 war Herr Dr. Hörmann durchgängig im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts, des Vereins- und Stiftungsrechts sowie allgemein im Steuerrecht tätig. Herr Dr. Hörmann verfügt aus seiner langjährigen Beratungspraxis über weitreichende Sachkenntnis und umfassende praktische Erfahrungen. Seine Promotion zum Doktor der Rechte am Abbe-Institut für Stiftungswesen an der Universität Jena hat er in ebendiesem Bereich abgeschlossen. Die Dissertation beschäftigte sich eingehend mit der Abgrenzung von Spende und Sponsoring im Steuerrecht.