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Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

Kristina Graf, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15

Über das Unternehmen

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 Arzneimittelgesetz) patientenindividuelle, pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder. Seit dem 1. April wird der BPAV auch von der Firma CareFusion | Rowa unterstützt.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.
BPAV: Rechtssichere Preisbildung von Arzneimittelblistern ist nicht gegeben
Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

BPAV: Rechtssichere Preisbildung von Arzneimittelblistern ist nicht gegeben

Berlin – Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung, die am Donnerstag (10.04.) in Berlin stattfand, bestätigte der BPAV seinen Vorstand für weitere zwei Jahre. Zur Eröffnung der Veranstaltung referierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau über die rechtskonforme Bepreisung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln und stellte fest, dass die nicht kostendeckende Berechnung der Dienstleistung Verblisterung sowohl wettbewerbsrechtlich als auch strafrechtlich fragwürdig ist. Es gibt zum einen keine klaren Vorgaben für eine rechtssichere …
14.04.2014
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