Berlin. Am 1. Oktober 1995 traten mit dem "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" (SFHÄndG) die vorläufig letzten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des so genannten Schwangerschaftsabbruchs in Kraft. Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) hat den zehnten Jahrestag dieses Datums zum Anlass genommen, auf einem Symposium in der Guardini-Stiftung am Freitag in Berlin umfassend Bilanz zu ziehen. Unter der Überschrift "Paragraf 218 - 10 Jahre gesetzliche Fristenregelung im vereinigten Deutschland" beleuchteten namhafte Wissenschaftler u…
30.09.2005
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