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Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAG BU)

Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAG BU)

Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. Beethovenstr. 38a 53115 Bonn www.begleiteter-umgang.de info(at)begleiteter-umgang.de Pressekontakt: Jürgen Kura Journalist & Öffentlichkeitsarbeit Sandweg 114 50827 Köln info(at)juergen-kura.de Tel. 0221 22299622 Fax: 0221 22299623 Mobil: 0170 28232421

Über das Unternehmen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAG BU) wurde als eingetragener Verein im Jahr 2001 von Organisatoren und Trägern der ersten Arbeitstreffen zum Begleiteten Umgang ins Leben gerufen. Die BAG BU will ein Forum des Austauschs, der Qualifizierung sowie der nachhaltigen Bündelung und Vertretung von Fach- und Rechtsmeinungen. Sie ist ein interdisziplinärer, trägerübergreifender Zusammenschluss von Anbietern, Praxisprojekten und Fort- und Weiterbildungsträgern in diesem noch recht jungen Arbeitsfeld der Jugendhilfe. Die Bedeutung des Begleiteten Umgangs ergibt sich aus der Reform des Kindschaftsrechts und der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Vorgaben haben Konsequenzen für die Anordnung des Begleiteten Umgangs durch das Familiengericht und für die Ausgestaltung als Leistungsangebot der Jugendhilfe. In Wissenschaft und Praxis besteht großes Interesse an einem interdisziplinären Austausch über Standards, deren Fortschreibung, an Fortbildung und an einem Informationspool, der der Vielfalt des Themas in Qualität und Breite gerecht wird.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAG BU)
Bild: 19.9.11: "Begleiteter Umgang zw. Jugendhilfe u. Justiz - Was bleibt, wenn nichts mehr geht?"Bild: 19.9.11: "Begleiteter Umgang zw. Jugendhilfe u. Justiz - Was bleibt, wenn nichts mehr geht?"
Bundesarbeitsgemeinschaft Begleiteter Umgang e.V. (BAG BU)

19.9.11: "Begleiteter Umgang zw. Jugendhilfe u. Justiz - Was bleibt, wenn nichts mehr geht?"

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Das gilt auch, wenn die Eltern auseinander gehen. So steht es in der UN-Kinderrechtskonvention, so sieht es das deutsche Kindschaftsrecht vor. Fast 150.000 Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. 5-10 Prozent der Fälle verlaufen hochkonflikthaft. Dabei sind die Kinder oft “Zankapfel” der Ex-Partner. Sie werden und fühlen sich hin- und hergerissen, leiden unter Loyalitätskonflikten und drohender Entfremdung. In solchen Situationen soll der Begleitet…
15.09.2011
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