Die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V. steht für ambulante und praxisnahe Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch IX die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung unter einen verstärkt ambulanten Ansatz gestellt. Um diesen zu fördern wurde 2004 die BAG abR gegründet.
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft sind wirtschaftsnahe Bildungsträger, die im Bereich der ambulanten beruflichen Rehabilitation auf umfassende und langjährige Erfahrungen zurückgreifen können. Die Mitglieder verbindet der gemeinsame hohe Qualitätsanspruch in ihrem erfolgreichen Einsatz für die Integration von Menschen mit Behinderung in
den ersten Arbeitsmarkt.
Alle im Reha-Bereich tätigen Mitarbeiter absolvieren in Zusammenarbeit
mit einer Hochschule die Ausbildung zur Rehafachkraft. Hinzu kommt ein umfassendes Personalentwicklungsprogramm. Für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt bringen die Bildungsträger der BAG
abR die Bedarfe der Menschen mit Behinderung mit den Anforderungen von Unternehmen und Kostenträgern in Einklang.
Die BAG abR berät und informiert Betroffene, Arbeitgeber, Verbände und Vereine, wie der Prozess der beruflichen Wiedereingliederung optimal gestaltet werden kann. Dabei steht sie kontinuierlich im Dialog mit allen am Prozess der beruflichen Rehabilitation Beteiligten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.