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Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V

Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V

Kristian-Peter Stange BVBB-Pressesprecher Fon: 65942439 Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) Wilhelm-Grunwald-Str.48-50 15827 Blankenfelde

Über das Unternehmen

Der BVBB ist überparteilich und anerkannt als gemeinnützig und Umweltverband.
Zweck des Vereins ist es, in seinem Wirkungsbereich ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend Ziele des Umweltschutzes zu fördern. Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist, weitergehend als beim Naturschutz, die Erhaltung des Lebensumfeldes der Menschen und ihrer Gesundheit. Dazu wird der Verein, wie auch in der Vergangenheit, im Rahmen der Gesetze die Entwicklung von Projekten der Infrastruktur und von Bauprojekten im Geschäftsbereich begleiten. Der Verein wird sich in die Siedlungsentwicklung, die Regional- und Landesplanung, die Stadt- bzw. Gemeindeplanungen, einbringen. Er wird Infrastrukturprojekte, wie Projekte des Luft-, Bahn- oder Straßenverkehrs sowie der Wasserstraßen, aber auch Versorgungs- und Entsorgungsprojekte kritisch begleiten. Dazu wird verstärkt das Augenmerk darauf gerichtet, vor Umweltbelastungen, wie z. B. Umweltverschmutzung,Lärmbelastung und Flächenversiegelung, zu schützen.
Hauptziel des Vereins ist es, die Interessen der Betroffenen und Anwohner bei Entwicklungsprozessen im Geschäftsbereich zu koordinieren, um deren Schutz als Bestandteil ihrer Natur gegebenen Umwelt zu fördern. Dabei wird insbesondere die Entwicklung unterstützt, die zu einer nachhaltigen Entwicklung einer lebenswerten Umwelt führt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Ziel des Vereins, Belastungen und Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren, zu minimieren, bzw. zu verhindern.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V
Bild: Nur mit einer Klage privater Betroffener ist eine Nachtfluggenehmigung für den BBI–Schönefeld noch zu verhindernBild: Nur mit einer Klage privater Betroffener ist eine Nachtfluggenehmigung für den BBI–Schönefeld noch zu verhindern
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V

Nur mit einer Klage privater Betroffener ist eine Nachtfluggenehmigung für den BBI–Schönefeld noch zu verhindern

Der BVBB und Mitglieder als Kläger gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ sehen eine Klagefähigkeit Betroffener erst, wenn die Klagekosten für potentielle Kläger sichergestellt sind. Eine Klage gegen den Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht ist aber wegen Fehlens der notwendigen Finanzmittel z. Zt. in Frage gestellt. Sollten die Klagekosten bis Ende November 2009 nicht abgesichert sein, wird der BVBB seine Bemühungen zur Klagevorbereitung einstellen. Dies hätte zur Konsequenz, dass es die stärkste Klageposition…
13.11.2009
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