Seit Jahren versuchen Eltern vergeblich, sich in Deutschland gegen Kindesentziehungen zu wehren, die vermeidbar wären, wenn die deutsche Bundesregierung die Menschenrechte von Kindern im vollen Umfang der UN-Kinderrechtskonvention anerkennen und anwenden würde.
Die gegen Kinder verübten Menschenrechtsverletzungen werden mit Hilfe des Jugendamts durchgeführt, einer kommunalen Behörde, die gesetzlich verpflichtet und berechtigt ist, dem Familiengericht zuzuarbeiten, um dem Gericht Informationen über das “Kindeswohl“ zu vermitteln.
Wie beispiel…
13.12.2008
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