(ddp direct)Bereits im vergangenen Jahr hat die Brokersclub AG alle Vorbereitungen für die Zulassung der Namensaktien zur Girosammelverwahrung und entsprechende Vereinbarungen mit der Zahlstelle und der SIX Securities AG zur Führung des Hauptbuches getroffen.
Eine Zahlstelle ist Voraussetzung für die Zulassung der Aktien zur Girosammelverwahrung, sowie die Aufnahme und Aufrechterhaltung einer Börsennotierung.
Die Aktien wurden via Antrag an die SIX SIS AG zur Girosammelverwahrung zugelassen und werden im Zusammenhang mit der Einfühung unte…
04.01.2012
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