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Brennpunkt Burnout

Brennpunkt Burnout

Brennpunkt Burnout, Inh. Christina Bolte Burnout-Helpcenter München Hans-Goltz-Weg 28 81247 München Ansprechpartnerin: Christina Bolte Tel.: 089 – 52 38 93 02 Fax: 089 – 52 38 93 02 E-Mail: muenchen@burnout-helpcenter.de Internet: http://www.brennpunkt-burnout.com

Über das Unternehmen

Im Jahr 2009 wurde das erste deutsche Burnout-Helpcenter als Institut der Sali Med GmbH in Löwenstein gegründet. Ziel war es, die ganzheitlichen Erfahrungen von der Ärzteschaft, Physiotherapeuten, Sporttherapeuten und Psychologen bzw. Mental-Coaches zusammenzubringen. Derzeit besteht das Netzwerk aus 15 Burnout-Helpcentern in ganz Deutschland und Österreich, seit 2013 auch mit einem am Standort München.
Mittlerweile werden an verschiedenen Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz regelmäßig "Kurs-Veränderungen" veranstaltet: Offene anonyme Gruppen, in denen sich Gleichgesinnte treffen und zu bestimmten Themen, wie etwa Nein-Sagen oder Psychosomatik, von Burnout-Lotsen begleitet werden.
Burnout-Lotsen sind Experten, die aufbauend auf ihrer schon bestehenden therapeutischen, ärztlichen oder heilpraktischen Ausbildung, in den Burnout-Helpcentern weitergebildet werden.

Zusätzlich werden an den Burnout-Helpcentern Laien ausgebildet, um Burnout-Entwicklungsstufen bei betroffenen Menschen zu erkennen und diese später auch bei der Wiedereingliederung zu unterstützen – diese zertifizierten und geprüften Teilnehmer werden „Burnout-Sensoren“ genannt.

Aktuelle Pressemitteilungen von Brennpunkt Burnout
Bild: Psychische Gefährdungsbeurteilung: Was Unternehmer zur Änderung im ArbSch-Gesetz zum 1.1.2014 wissen müssenBild: Psychische Gefährdungsbeurteilung: Was Unternehmer zur Änderung im ArbSch-Gesetz zum 1.1.2014 wissen müssen
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Psychische Gefährdungsbeurteilung: Was Unternehmer zur Änderung im ArbSch-Gesetz zum 1.1.2014 wissen müssen

München. Unternehmen müssen sich nun zum Thema Prävention auch mit psychischen Belastungen befassen. Bereits Ende September 2013 hat der Bundesrat eine Gesetzesnovelle zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum 01.01.2014 verabschiedet, nach der bei der Gestaltung wie auch bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen durch den Arbeitgeber nun auch psychische Belastungen zu berücksichtigen und danach entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Dabei muss beurteilt werden, wie stark und durch welche Sachverhalte und Stressfaktoren Mitarbeiter bei …
04.02.2014
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