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BRANDI Rechtsanwälte Hannover GbR

BRANDI Rechtsanwälte Hannover GbR

www.weber-blank.de Rechtsanwalt Michael Weber-Blank, NLP M. Fachanwalt für Steuerrecht Wirtschaftsmediator (DAA) Podbielskistraße 166 30177 Hannover Tel.: 0511 899 379 20 Fax: 0511 899 379 77 www.weber-blank.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Michael Weber-Blank NLP M. ist heute geschäftsführender Partner der BRANDI Rechtsanwälte Hannover GbR in Hannover.

Der neue im Jahr 2011 gegründete Standort gehört zur überörtlichen BRANDI Rechtsanwaltssozietät mit 7 Standorten in Deutschland, 2 im Ausland und mehr als 63 Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt Michael Weber-Blank ist Leiter der Abteilung für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und ein erfahrener Praktiker.

Schon zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit hat er konsequent den Schwerpunkt im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht gesetzt.

Nach seiner 5-jährigen Berufstätigkeit in der Finanzverwaltung im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung hat er sich als Rechtsanwalt selbständig gemacht und als Dozent für Steuerrecht sowie in der Steuerberaterausbildung gearbeitet.

Seit 1997 arbeitet er ausschließlich als Verteidiger und Dozent im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.

Er hält bundesweit Vorträge zu steuerstrafrechtlichen Themen etwa bei PriceWaterhouse Coopers, DIS AG, Sparkassen- und Giroverband, in der Versicherungswirtschaft sowie dem Verein Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger (VNBS), dessen Mitglied er ist. Er ist außerdem Vertragsanwalt der ROLAND Rechtsschutz Versicherungs AG.

Aktuelle Pressemitteilungen von BRANDI Rechtsanwälte Hannover GbR
Bild: Geldwäschegesetz 2012 - der Nichtfinanzsektor wird stärker überwachtBild: Geldwäschegesetz 2012 - der Nichtfinanzsektor wird stärker überwacht
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Geldwäschegesetz 2012 - der Nichtfinanzsektor wird stärker überwacht

Das Geldwäschegesetz (GwG) führte in den letzten Jahren im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein Schattendasein. Die ohnehin unbeliebten Verdachtsanzeigen führten selten zu Ergebnissen. Das soll jetzt nach dem Willen der Bundesregierung anders werden. Mit dem neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ (GwG-E) werden zahlreiche neue Prüfungs- und Auskunftspflichten für den sog. Nichtfinanzsektor eingeführt. Ein Problem bei den Identifizierungsvorschriften war schon immer, dass ein hinter der hand…
20.01.2012
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