Die Zeitschrift – das Bonner Rechtsjournal – wird sowohl einem wissenschaftlichen als auch einem ausbildungsrelevanten Anspruch gerecht und unterscheidet
sich dadurch von bereits bestehenden Publikationen.
Erstes Ziel des Bonner Rechtsjournals ist die Etablierung eines Forums für wissenschaftliche Beiträge. Das Bonner Rechtsjournal soll bei den Studierenden das Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten wecken und eröffnet ihnen zugleich die Möglichkeit, eigene herausragende Aufsätze oder andere Texte publizieren zu können.
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten ist heute für eine erfolgreiche juristische Laufbahn wichtiger geworden. Gleichwohl haben viele Studenten trotz sehr guter Leistungen keine realistischen Chancen, ihre schriftlichen Ausarbeitungen bei den großen, etablierten juristischen Fachzeitschriften unterzubringen.
Deswegen wird es durch die Publikation von qualitätsvollen Arbeiten, die eigens angefertigt oder aus dem Studienbetrieb hervorgegangen sein können, der Studentenschaft ermöglicht, erste Arbeiten einem großen Lesekreis zugänglich zu machen.
Durch Beiträge mit internationalen und interdisziplinären Bezügen wird das Spektrum der Studenten erweitert und geschärft. Daneben wecken aktuelle Nachrichten speziell das Interesse der Angehörigen der Bonner Fakultät.
Das Bonner Rechtsjournal erfreut sich einer stetig steigenden Leserzahl und ist bundesweit in zahlreichen Universitätsbibliotheken frei zugänglich. Daneben gehört es zum Bibliotheksbestand des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs.