Wer bereits mit einer elektronischen Registrierkasse arbeitet, muss ab Januar 2017 neue Bestimmungen einhalten. Betriebe die bislang eine nicht elektronische, offene Ladenkasse betreiben, haben noch bis 2020 Zeit umzusteigen. Jedoch gilt: Wer rechtzeitig umstellt, macht sich zumindest nicht verdächtig und kann eine drohende Schätzung nach einer Prüfung seitens des Finanzamtes vermeiden.
Unternehmen die hauptsächlich mit Bargeld abrechnen, müssen sicherstellen, dass ihre Kasse den neuen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Zukünftig muss je…
26.01.2017
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