Ein Programm des Europäischen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht arbeitslosen Existenzgründern, zusätzlich zum Überbrückungsgeld innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Coaching zu erhalten. Über die konkreten Förderungsvoraussetzungen und den Umfang der Leistungen informieren die Agenturen für Arbeit.
Existenzgründer versuchen meist, sich in Gründerseminaren fit für den Start in die Selbständigkeit zu machen. Was sie oft nicht wissen: Bei Bezug von Überbrückungsgeld oder eines Existenzgründungszuschusses können viele zusätzlich ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen.
Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt: Kaum einer der geförderten Gründer scheitert an fachlichen Mängeln. Je besser der Unternehmer die Gründung vorbereitet hat, je mehr Informationen er gesammelt hat, je qualifizierter er berate…
01.09.2004
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