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Birnbaum & Partner Rechtsanwälte

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Ansprechpartner: Christian Teipel, Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Akademisches Berufsrecht, Bildungsrecht, Prüfungsrecht, Hochschulzulassungsrecht und Wissenschaftsrecht. E-Mail: christian.teipel@birnbaum.de BIRNBAUM & Partner - Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 29-37, 50674 Köln Tel.: +49 (221) 27 72 71 – 0, Fax: +49 (221) 27 72 71 - 70

Über das Unternehmen

Über Birnbaum & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei zählt zu den führenden deutschen Kanzleien im Schul-, Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht sowie Bildungs- und Wissenschaftsrecht. Sie berät Schüler, Lehrer, Studierende, Hochschulabsolventen, Hochschullehrer und Hochschulen. Mehrere wegweisende Grundsatzentscheidungen im Bildungsrecht tragen die Handschrift von Birnbaum & Partner Rechtsanwälte. Mehr Infos: www.birnbaum.de.

Aktuelle Pressemitteilungen von Birnbaum & Partner Rechtsanwälte
Bild: Ungerechtes Prüfungsergebnis? Bundesverwaltungsgericht klärt Zeitpunkt der PrüfungsanfechtungBild: Ungerechtes Prüfungsergebnis? Bundesverwaltungsgericht klärt Zeitpunkt der Prüfungsanfechtung
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Ungerechtes Prüfungsergebnis? Bundesverwaltungsgericht klärt Zeitpunkt der Prüfungsanfechtung

• Prüfungsbewertungen unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle • Urteilskommentierung von Birnbaum Rechtsanwälte Köln, 25.05.2012: Ungerecht benotete Prüflinge haben künftig mehr Rechtssicherheit über Art und Zeitpunkt ihrer Prüfungsanfechtung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 23. Mai 2012 in einem Revisionsurteil zum Prüfungsrecht geklärt, dass einzelne Prüfungsleistungen umfassend neu bewertet werden müssen, wenn ein Prüfling gegen sein Gesamtergebnis klagt. (Az.: BVerwG 6 C 8.11 - Urteil vom 23. Mai 2012). Die umfassende…
30.05.2012
Von der weiterführenden Schule abgelehnt? Jetzt handeln und Schulbescheid überprüfen lassen
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Von der weiterführenden Schule abgelehnt? Jetzt handeln und Schulbescheid überprüfen lassen

- Ablehnungen von Gymnasium oder Gesamtschule oft rechtsfehlerhaft. - Mit rechtzeitigem Widerspruch Platz an weiterführender Schule sichern. - Lese- und Rechtschreibschwäche ist kein zulässiger Ablehnungsgrund. Köln, 06.03.2012: Wenn die weiterführenden Schulen derzeit bundesweit an Tausende von Grundschülern die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide verschicken, platzt für viele Viertklässler und ihre Eltern der Traum vom Gymnasium oder von einem Platz auf der Gesamtschule. Was Viele nicht wissen: Die Chancen sind groß, erfolgreich gegen den …
06.03.2012
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