Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen des produzierenden Gewerbes und aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft mit Steuerentlastungen rechnen, wenn Energie zu betriebliche
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Der Antrag kann beim zuständigen Hauptzollamt bis zum 31.12. des folgenden Jahres gestellt werden. Also, wollen Sie die Rückerstattung nach §54 EnergieStG für die oben genannten Anlagen für 2018 erhalten, sollten Sie das bis zum 31.12.19 den Antrag gestellt haben. Dabei gilt den Verwendungszweck der verbrauchten Energie und d…
07.03.2019
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