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Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG

Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG

Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG Parkring 2 85748 Garching Deutschland Telefon: +49 (0)89 12 76 79 830 Telefax: +49 (0)89 12 76 79 850 www.bbselect.de info@bbselect.de

Über das Unternehmen

Unternehmen

bbselect ist ein Beratungs- und Verwaltungsunternehmen für Betriebliche Benefit Systeme mit Hauptsitz im Norden von München. Der Name bbselect steht für die gezielte Auswahl von bedarfsgerechten Benefit Bausteinen.

Geschäftsfeld

Unser Geschäftsfeld Betriebliche Benefits beschäftigt sich im Kern mit der essentiellen Unternehmensfrage wie gewinnt und bindet ein Unternehmen heute und morgen gute Mitarbeiter. Wir entwickeln Benefits, die Ihren individuellen Unternehmens­zielen Rechnung tragen. Wir bieten einfache Standardprodukte, somit „schnelle und kostengünstige“ Lösungen oder ausgereifte Benefit Systeme mit Alleinstellungsmerkmalen, die auf Wunsch fortlaufend überprüft und angepasst werden.

Intelligente Betriebliche Benefits erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens. Grenzen Sie sich gegenüber anderen Markt­teilnehmern ab und erreichen Sie den nötigen Vorsprung in Mitarbeitergewinnungs- und Mitarbeiterbindungsprozessen.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!

Impressum

http://www.bbselect.de/impressum.php

Aktuelle Pressemitteilungen von Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG
Bild: Bitte die Probabilität nicht vergessen: Ein Arbeitsplatzwechsel muss ohne Rentenverluste möglich seinBild: Bitte die Probabilität nicht vergessen: Ein Arbeitsplatzwechsel muss ohne Rentenverluste möglich sein
Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG

Bitte die Probabilität nicht vergessen: Ein Arbeitsplatzwechsel muss ohne Rentenverluste möglich sein

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die betriebliche Altersversorgung zu stärken und weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang werden durch Politik, Gewerkschaften und Verbände im Moment verschiedene Lösungsansätze diskutiert (u.a. Opting-Out-Modelle, obligatorische bAV, tarifvertragliche Einrichtungen der bAV, Ausweitung des Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG, Halbierung des Beitragssatzes der Krankenkassen auf Leistungen der bAV usw.). Bei diesen Diskussionen kommt die Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften zu kurz. In ein…
26.10.2015
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