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Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V.

Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V.

BUH e.V. Geschäftsstelle, Artilleriestr. 6, 27283 Verden, Tel.: 04231 95 666 79, Fax: -81, e-mail: buero@buhev.de, Informationen: www.buhev.de

Über das Unternehmen

Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. vertritt bundesweit Unternehmer im handwerklichen Umfeld - häufig Handwerker ohne Meisterbrief.
Der BUH tritt für die Gewerbefreiheit im Handwerk ein, berät Handwerker im Reisegewerbe und bietet Seminare für Existenzgründer im Handwerk mit und ohne Meisterbrief.

Aktuelle Pressemitteilungen von Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V.
Bild: Kreishandwerkerschaft unterliegt vor Landgericht im Visitenkartenurteil gegen eine meisterfreie Frisörin
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V.

Kreishandwerkerschaft unterliegt vor Landgericht im Visitenkartenurteil gegen eine meisterfreie Frisörin

Verden, den 06.06.2008 - Der Versuch, die Berufsfreiheit einer reisegewerbetreibenden Handwerkerin einzuschränken, scheitert vor Gericht. Frisörin ohne Meisterbrief darf weiterhin Visitenkarten verteilen. Am 08.05. 2008 stellte das Landgericht Neuruppin fest, dass das Verteilen von Visitenkarten durch Reisegewerbetreibende Handwerker zulässig ist. Im Reisegewerbe ist der selbständige Betrieb eines Handwerks ohne Meistertitel möglich. Geklagt hatte die Kreishandwerkerschaft Oberhavel, die einer im Reisegewerbe tätigen Frisörin das Verteilen v…
06.06.2008
Fragwürdige Vorgehensweise der Stadt Bochum bei der Verfolgung von Schwarzarbeit -  Handwerksverband sucht Betroffene
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V.

Fragwürdige Vorgehensweise der Stadt Bochum bei der Verfolgung von Schwarzarbeit - Handwerksverband sucht Betroffene

Aufgrund von aktuellen Verfolgungen von Handwerkern durch die Stadt Bochum sucht der BUH e.V. Handwerker in Bochum (aber auch aus anderen Gegenden), die von einer Ordnungsbehörde unter Druck gesetzt werden ein Bußgeld zu bezahlen. Damit spricht der unabhängige Berufsverband ausdrücklich auch Handwerker an, die ein Bußgeld schon gezahlt haben. Die Behörde behauptet in solchen Fällen, der Betroffene hätte Schwarzarbeit geleistet. Im Rahmen dieser Verfolgungen werden Hausdurchsuchungen durchgeführt und die Betroffenen zu einem Rechtsmittelverzi…
19.05.2006
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