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Beo Software GmbH

Beo Software GmbH

Clemens Sexauer • BEO GmbH • Ensisheimer Str. 6–8 • 79346 Endingen • Telefon: 07642-900 30 • Fax: 07642-900 399 • presse@beo-software.de • www.beo-software.de

Über das Unternehmen

BEO – das Unternehmen
Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 120 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.

Aktuelle Pressemitteilungen von Beo Software GmbH
Compliance-Anforderungen mit BEO-Software rechtssicher erfüllen
Beo Software GmbH

Compliance-Anforderungen mit BEO-Software rechtssicher erfüllen

Aufgrund ständig steigender Compliance-Anforderungen wird das Management von Zollangelegenheiten für exportierende Unternehmen immer komplizierter. Wie es sich dennoch rechtssicher bewältigen lässt, zeigt BEO auf der LogiMAT in Halle 5 am Stand 332: Mit der Kunden-Information Zoll (KIZ) bietet der Softwarehersteller eine Lösung, um zollrelevante Prozesse zu überwachen und zu verwalten. Das Portal ist modular aufgebaut und gibt Hilfen bei der Einreihung und Administration von Zoll- und Warennummern sowie bei der Überwachung des Status als Zuge…
04.02.2014
Bild: Neue Rechtslage zur GelangensbestätigungBild: Neue Rechtslage zur Gelangensbestätigung
Beo Software GmbH

Neue Rechtslage zur Gelangensbestätigung

Kostenlose BEO-Gelangensbestätigung erleichtert Abwicklung Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis, um bei Lieferungen in EU-Staaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erhalten. Der Empfänger einer Ware bestätigt dazu auf dem Dokument, dass er die Sendung erhalten hat. Verpflichtend ist die Erstellung einer Gelangensbestätigung ab dem 1. Januar 2014. Der Zollspezialist BEO hat eine Software entwickelt, die den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand deutlich minimiert. Mit dem kostenlosen Programm wird der Nachweis elektronisch angeleg…
17.12.2013
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