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Pressekontakt – Medienanfragen Die Rechtsanwälte Zorn Reich Wypchol Döring stehen ihnen gerne bzgl. unserer Publikationen und im Rahmen unserer Expertise Rede und Antwort. Ob Radio, Presse oder Fernsehen – unsere kompetenten Interviewpartner beziehen Stellung zu aktuellen Rechtsthemen und erläutern rechtliches Hintergrundwissen. Ihre Anfrage richten Sie bitte an: Zorn Reich Wypchol Döring Rechtsanwälte in Sozietät Wetzlarer Str. 95 35398 Gießen DE / Germany reich@anwaelte-giessen.de Telefon: +49 (0)641 20 21 21 Telefax: +49 (0)641 28 73 0 z.H. Herr Rechtsanwalt Jörg Reich

Über das Unternehmen

Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen
Rechtsanwalt Jörg Reich

E-Mail



Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen.

Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika.

Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich.

Rechtsanwalt Jörg Reich:

„Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem „Wie“ – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.“

…ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ und “Verkehrsrecht“

Rechtsanwalt Jörg Reich berät im Bereich Kapitalanlagen, Anlegerschutz und Bankenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Zertifikate, Anleihen, Schrottimmobilie, Wind-, Solar- und Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Daneben berät er Unternehmen und Privatpersonen bei notleidenden Finanzierungen von Investitionsprojekten, Immobilien oder Automobilen (Umfinanzierung/ Umschuldung/ Vorfälligkeitsentschädigung/ Restschuldbefreiung).

Aktuelle Pressemitteilungen von bankundkapitalmarktrecht.com
Bild: Verwirkung einer titulierten ForderungBild: Verwirkung einer titulierten Forderung
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Verwirkung einer titulierten Forderung

Aus einem Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder notarielle Urkunde) kann bis zu 30 Jahre vollstreckt werden, bevor die Forderung verjährt. Kann die gleiche Forderung vorher schon verwirkt sein? Die Zeit spielt für mich! Die Verwirkung ist aus der Generalklausel des § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, abgeleitet und dementsprechend gesetzlich nicht weiter ausgeführt. Die Rechtsprechung hat die anspruchsvernichtende Einwendung der Verwirkung insoweit ausgestaltet: Ein Recht ist verwirkt, wenn es für längere Zeit …
20.09.2011
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