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Einer voraussichtlich in der ersten März-Woche 2004 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung wird der Vorstand der B.A.U.M. AG gem. § 92 Abs. 1 AktG anzeigen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Gleichzeitig werden Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären ein Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorschlagen.
Gegenstand des Sanierungskonzeptes und damit zugleich der außerordentlichen Hauptvers…
01.01.2004
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