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Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

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Auer Witte Thiel Rechtsanwälte Rechtsanwalt Andreas Thiel Bayerstraße 27 80335 München Telefon: 089/59 98 97 60 Telefax: 089/550 38 71 E-Mail: kontakt@auerwittethiel.de Web: www.auerwittethiel.de

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Fo

Aktuelle Pressemitteilungen von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Auer Witte Thiel - „Mieterhöhung auch bei abweichender Wohnfläche möglich“
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Auer Witte Thiel - „Mieterhöhung auch bei abweichender Wohnfläche möglich“

Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht München, im September 2009: Bei der Berechnung der Miete ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen – jedenfalls dann, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB gilt diese bereits bekannte Rechtsprechung ausdrücklich auch. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden, über das die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert. Der Bun…
23.09.2009
Auer Witte Thiel verweist auf aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)
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Auer Witte Thiel verweist auf aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH)

Auer Witte Thiel: „Verpasster Anschlussflug begründet keine pauschale Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung“ München, im Juli 2009: Die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert über ein aktuelles Urteil zum Reiserecht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30. April 2009 entschieden, dass Fluggästen, welche einen Anschlussflug verpassen, keine pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Dennoch kann dem jeweiligen Fluggast ein vertraglicher Schadensersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zu…
07.07.2009
Auer Witte Thiel - „Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Reisemängeln unwirksam“
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Auer Witte Thiel - „Verkürzung der Verjährungsfrist wegen Reisemängeln unwirksam“

Auer Witte Thiel informiert über Urteile zu den AGB von Reiseveranstaltern München, im März 2009: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über reiserechtlich relevante Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Reiseveranstalters entschieden. Die Problematik der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Reisemängeln war hier von Bedeutung. In dem aktuellen Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Nach Rückkehr am 18. August 2005 meldete er Ansprüche wegen Mängeln beim Reiseveranstalter und reichte am 11. August 20…
20.03.2009
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