Über AUB e. V.
Die AUB – Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger e. V. ist die gewerkschaftsunabhängige Arbeitnehmervertretung in Deutschland. Ihre Wurzeln reichen bis 1972 zurück: Nach einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes konnten damals erstmals in größerem Umfang unabhängige Kandidaten zu Betriebsratswahlen antreten. Aus der daraus entstandenen „Aktionsgemeinschaft unabhängiger Betriebsräte“ wurde 1986 der heutige Verein mit Sitz in Nürnberg.
2026 feiert die AUB ihr 40-jähriges Bestehen. Als Berufsverband über alle Branchen hinweg bündelt die AUB drei Leistungsfelder: arbeitsrechtliche Beratung durch Fachanwälte zu Fragen vom Arbeitsvertrag über die Abmahnung bis zur Kündigung, ein Seminar- und Schulungsprogramm für Betriebsräte sowie ein bundesweites Netzwerk zum fachlichen Austausch. Die AUB begleitet Betriebsräte von der Gründung über die Wahlvorbereitung bis zur laufenden Gremienarbeit. Die AUB ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell ungebunden. Betriebsräte, die über die AUB antreten, unterliegen keinem Grundsatzprogramm und keinen Weisungen des Verbands.