Rechtsanwalt Martin Bechert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte. Rechtsanwalt Bechert versteht sich als eigenständiger und gewerkschaftsunabhängiger Arbeitnehmeranwalt. Mandate von Arbeitgebern übernimmt er nicht. Seinen rechtlichen Standpunkt kann er daher widerspruchsfrei und glaubhaft vor Gericht vertreten.
Die Arbeitsrechtskanzlei Bechert übernimmt dabei Mandate in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Mit der Spezialisierung auf arbeitnehmerseitiges Arbeitsrecht konzentriert sich die Rechtsanwalt Bechert auf die bestmögliche anwaltliche Vertretung. Beim Verlust des Arbeitsplatzes geht es schließlich nicht nur um Geld.