Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechts-
geschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht.
Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare üben das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Sie haben deshalb gegenüber dem Rechtsuchenden zu klären und klarzustellen, in welcher Berufsausübung sie ihm gegenüber tätig sind.