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APM Personal Service GmbH

APM Personal Service GmbH

APM Personal Service GmbH Robert-Bosch-Straße 9 71229 Leonberg Telefon 07152 90114-0 E-Mail info@apm-service.de www.apm-service.de

Über das Unternehmen

APM - Maßgeschneiderte Services für Ihre Entgeltabrechnung

Die APM Personal Service GmbH ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern inter­pretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.

Weitere Informationen zur APM Personal Service GmbH und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.

Aktuelle Pressemitteilungen von APM Personal Service GmbH
Bild: Auslandsreisekosten 2015: Für viele Länder gelten neue Übernachtuns- und VerpflegungspauschalenBild: Auslandsreisekosten 2015: Für viele Länder gelten neue Übernachtuns- und Verpflegungspauschalen
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Auslandsreisekosten 2015: Für viele Länder gelten neue Übernachtuns- und Verpflegungspauschalen

Leonberg, Februar 2015 Bei Auslandsreisen gelten steuerliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Für 2015 wurden die geltenden Auslandsreisepauschalen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Arbeitgeber können demnach Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der länderspezifischen Pauschbeträge steuerfrei erstatten. Mit der Reisekostenreform 2014 wurden für berufliche Tätigkeiten im Ausland zwei Pauschalen in Höhe von 120% und 80% der Auslandstagegelder gemäß Bundesreisekostengesetz definiert. Die Finanzverwal…
10.02.2015
Bild: Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Überschreitung der 450-Euro-GrenzeBild: Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Überschreitung der 450-Euro-Grenze
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Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Überschreitung der 450-Euro-Grenze

Leonberg, Februar 2015 Ein Minijob endet, wenn das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die 450-Euro-Grenze im Monat übersteigt. Soll der Minijob erhalten bleiben, kann man neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung in Erwägung ziehen. Seit 1. Januar diesen Jahres greift die Regelung zum Mindestlohn, die 450-Euro-Grenze ist für Minijobber dadurch schnell erreicht. Vielerorts werden die Arbeitszeiten reduziert, um die Grenzen einzuhalten. Jedoch kann auch die Entgeltumwandlung eine gute Lösung für Arbeitgeber und Minijobber se…
05.02.2015
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