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Anwaltskanzlei Taskin

Anwaltskanzlei Taskin

Anwaltskanzlei Taskin Rechtsanwalt Hakan Taskin Neue Brücke 3 70173 Stuttgart Telefon: 0711 – 4706 5086 Telefax: 0711 – 4706 5087 Homepage: www.anwalt-taskin.de E-Mail: info@anwalt-taskin.de

Über das Unternehmen

Die Anwaltskanzlei Taskin befindet sich am Standort Stuttgart und betreut nationale und internationale Mandate. Grundlage unserer Tätigkeit sowie unseres strategischen Vorgehens ist unsere vernetzte Denkweise, welche wir mit international ausgerichteten Komponenten ausgestattet haben.

Im Zuge der Globalisierung fallen Grenzen und Begrenzungen nach und nach und die Märkte wachsen zusammen. Folge dieser Entwicklung im 21. Jahrhundert ist die steigende Kooperationsbereitschaft ausländischer Unternehmen sowie die damit verbundene Flexibilität.

Wir beobachten diese Entwicklung seit Jahren und sind stets um eine innovative Anpassung an die sich ständig wandelnden Marktbedingungen bemüht. Welch gravierendem Wandel wir in den letzten Jahren ausgesetzt sind zeigt sich auch in Gesetz und Rechtsprechung.

Aktuelle Pressemitteilungen von Anwaltskanzlei Taskin
Bild: Neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Darlehensgebühren bei BausparkassenBild: Neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Darlehensgebühren bei Bausparkassen
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Neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Darlehensgebühren bei Bausparkassen

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 über die Verwendung von Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen entschieden und ausgeführt, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer unwirksam ist. Hierbei führt der BGH in seiner Urteilsbegründung aus, dass es sich bei der „Darlehensgebühr“ um eine Preisnebenabrede handelt, welche der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Hierbei legt der BGH d…
09.11.2016
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