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Anwaltskanzlei Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Guido Lenné Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ______________________________ Anwaltskanzlei Lenné Büro Leverkusen Max-Delbrück-Str. 18 51377 Leverkusen Telefon 0214 90 98 400 Telefax 0214 90 98 40 29 info@anwalt-leverkusen.de www.anwalt-leverkusen.de

Über das Unternehmen

Wenn heute David gegen Goliath kämpft, dann braucht er die richtigen Anwälte.

In vergangenen Zeiten reichten auch mal Glück und ein Stein, um mächtige Gegner zu besiegen. Heute ist das anders. Wer sich heute erfolgreich gegen starke Gegner wehren muss, der braucht einen starken Partner an seiner Seite. Jemanden, der vorausblickend und erfahren ist. Jemand, der dem Gegner auf Augenhöhe begegnet, weil er die richtigen Mittel dazu hat.

Die Anwaltskanzlei Lenné versteht sich als moderner Dienstleister für Rechtsberatung und Prozessführung. Unsere Büros sind in Leverkusen und in München. Wir sind bundesweit tätig.

Sie profitieren von unseren anwaltlichen Stärken insbesondere in folgenden Fachgebieten:

- Bankenrecht, Kreditrecht, Kreditversicherungsrecht
- Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz
- Versicherungsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Internetrecht
- Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

Kontaktieren Sie uns - wir sind gerne für Sie da. In Leverkusen, in München und bundesweit!

Aktuelle Pressemitteilungen von Anwaltskanzlei Lenné
Bild: Kleidung macht Berufe: Wann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit?Bild: Kleidung macht Berufe: Wann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit?
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Kleidung macht Berufe: Wann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit?

In vielen Berufen müssen Beschäftigte Arbeits- oder Dienstkleidung tragen. Doch ob die Zeit für das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört, darüber sind sich oft die Mitarbeiter und deren Arbeitgeber nicht einig. Noch schwieriger wird es, wenn die Umkleideräume nur durch einen längeren Fußweg hin und zurück erreicht werden können. Was sagt hier das Arbeitsrecht? Unstrittig ist, dass immer dann Zeit für das Umziehen eingeräumt und bezahlt werden muss, wenn zum Beruf eine vorgeschriebene Arbeits-, Dienst- oder Schutzkleidung gehört, die erst am Arb…
01.02.2017
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