Denn auch ich habe in der Vergangenheit nicht immer alles richtig gemacht.Rene Herboth Albeni Immobilien. Finger weg von "notariellen Immobilien-Kaufverträgen", die nicht als "Vorvertrag" im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden,bei einer Türkei-Immobilie. Über den türkischen Notar erhalten Immobilienkäufer nur ein notariell beglaubigtes Schriftstück« mit der Überschrift »Immobilien«-Kaufvertrag, welches keine notarielle Auflassungs-Urkunde nach deutschem Verständnis ist. Ein Notar ist zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages in der Türkei ü…
07.12.2007
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