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AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner

AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner

AG STG – Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner Ansprechpartner: Andreas Item Geschäftsführer Hauptstrasse 14a CH-7402 Bonaduz E-Mail: andreas.item@agstg.ch Internet: www.agstg.ch

Über das Unternehmen

Die Organisation AG STG (Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner) besteht seit 1981. Sie lehnt Tierversuche aus medizinischen, aus wissenschaftlichen sowie aus ethischen Gründen ab. Die Organisation engagiert sich für einen innovativen, zukunftsorientierten und führenden Forschungsstandort Schweiz und somit für eine Wissenschaft ohne Tierversuche.

Aktuelle Pressemitteilungen von AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Drohender massiver Stellenabbau bei Roche und Novartis
AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner

Drohender massiver Stellenabbau bei Roche und Novartis

Eine Folge veralteter Forschungsmethoden und fehlenden echten Innovationen Sowohl Roche wie auch Novartis wollen Tausende Arbeitsplätze streichen, wodurch viele Familien und sogar ganze Regionen stark betroffen sein werden. Einen wesentlichen Grund für diese rigorosen Sparprogramme sehen zahlreiche medizinische und wissenschaftliche Experten in der Anwendung veralteter Forschungsmethoden und fehlenden echten Innovationen. Es wird zwar oft von medizinischen Fortschritten unter ganz spezifischen, künstlichen Voraussetzungen und Laborbedingunge…
22.11.2010
Bild: Zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2010 - Ist die Schweiz «Tierschutz-Weltmeister»?Bild: Zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2010 - Ist die Schweiz «Tierschutz-Weltmeister»?
AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner

Zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2010 - Ist die Schweiz «Tierschutz-Weltmeister»?

Die Schweiz rühmt sich zu Recht des vielleicht besten Tierschutzgesetzes der Welt. In diesem, sowie in der dazugehörenden Tierschutzverordnung, ist festgehalten, dass wir die Würde und das Wohlergehen der Tiere schützen. Dass wir Tierversuche nur durchführen, wenn sie einen effektiven Nutzen für Mensch, Tier oder Umwelt haben, und dass Tierversuche unzulässig sind, wenn sie kaum jemals zu einem Kenntnisgewinn führen. Im Weiteren steht darin, dass wir Tierversuche auf das sogenannte «unerlässliche» Mass beschränken, und ebenfalls, dass Tierver…
30.09.2010
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