Zum 1.August 2006 soll das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft treten.
Schon im Gesetzentwurf wird auf die Gefahren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hingewiesen:
„Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur* entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden,…
15.05.2006
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