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Kontaktdaten ADESATOS GmbH Unternehmenskommunikation Frau Linda Hambach Thiergartenstraße 40 63654 Büdingen Hotline (call free): 0800 8050900 Telefon +49(0)6042 978168-0 Telefax +49(0)6042 978168-8 E-Mail: info@adesatos.com Gewerbe www.adesatos.com Privatkunden www.mister-odor.de

Über das Unternehmen

Die ADESATOS GmbH aus dem Rhein-Main Gebiet bietet Raumdüfte auf Parfüm- und Basis ätherischer Öle für Zuhause, Handel und Unternehmen. Unsere DuftCubes werden in Altenheimen, Pflegeheimen, Hotel und Gastronomie und vielen Wohnungen eingesetzt.

Aktuelle Pressemitteilungen von ADESATOS
Bild: Raumdüfte mit Home & Trend Award ausgezeichnetBild: Raumdüfte mit Home & Trend Award ausgezeichnet
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Raumdüfte mit Home & Trend Award ausgezeichnet

In der Werbung, auf Toiletten und bei Ihnen zuhause – Düfte begleiten uns täglich. „Wir wollten keine Düfte – das machen alle“ sagt Marc Dreffke, der Geschäftsführer der ADESATOS GmbH. „Was unterscheidet uns von allen anderen?“ setzt er nach. Die Antwort steht auf dem Tisch vor Ihm. Ein kleiner Würfel, keine 6 cm Kantenlänge mit einem Gel darin. Der DuftCube ist aus Reisfaser, somit 100% biologisch abbaubar. Das Besondere ist das wasserbasierende „ScentGel“ des französischen Herstellers Eosprod SAS in dem Würfel. Angereichert mit hochreinen …
02.08.2013
Bild: Was hilft gegen NikotingerücheBild: Was hilft gegen Nikotingerüche
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Was hilft gegen Nikotingerüche

Zigarettengeruch im Treppenhaus belästigt andere Mieter Die "allgemeine Handlungsfreiheit" des Rauchers hat keinen Vorrang vor der "allgemeinen Handlungsfreiheit" des Rauchers. Trotz Aufforderungen die Wohnung ausreichend zu lüften, zog der Nikotingeruch in den besagten Hausflur. Dies wiederum habe zu einer "unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung" geführt. So lautet ein Gerichtsurteil das für einen langjährigen Mieter in einer rheinischen Großstadt den Umzug bedeuten kann. Soweit muss es aber nicht kommen. Unsere Geruchs…
01.08.2013
Bild: Sicherheitsschränke prüfen schafft RechtssicherheitBild: Sicherheitsschränke prüfen schafft Rechtssicherheit
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Sicherheitsschränke prüfen schafft Rechtssicherheit

Sicherheitsschränke regelmäßig prüfen Der Arbeitgeber bzw. Betreiber einer Einrichtung mit Sicherheitsschränken hat die Aufgabe eine geeignete Person mit der Prüfung des Sicherheitsschrankes zu beauftragen. Er muss außerdem sicherstellen, dass der Prüfer die Voraussetzungen erfüllt, die die Betriebssicherheitsverordnung vorgibt. Darunter zählen eine entsprechende Ausbildung sowie Erfahrungen und Fachkenntnisse im Prüfen von Gefahrstoffschränken. Dies ist in der TRBS 1203 geregelt. Die Prüfung von Sicherheitsschränken beschränkt sich nicht nur…
30.07.2013
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