Der Begriff des Maklers bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Am bekanntesten sind sogenannte Immobilien Makler, die Verträge über Mietverhältnisse oder den Verkauf von Grundstücken oder generell Immobilien abschließen. In Deutschland bedarf jeder Makler grundsätzlich einer besonderen Erlaubnis nach § 34c GewO. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
Die Provision einer Maklerein oder eines Makler ist die sogenannte Prov…
16.07.2012
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