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Europaweite Ausschreibungen von Raumzellen- und Modulgebäuden

23.03.201812:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Europaweite Ausschreibungen von Raumzellen- und Modulgebäuden

Deutsche Normen, Richtlinien und Vorgaben müssen für alle europäischen Anbieter gelten

Positionspapier des Fachverbands Vorgefertigte Raumsysteme im Bundesverband Bausysteme e.V.




Mobilität und Flexibilität sind zwei wichtige Anforderungen der heutigen Zeit. Dabei richten sich diese Maßgaben nicht nur an die Menschen, sondern auch an die Gebäude, in denen die Menschen leben und arbeiten. Eine Antwort auf diese Herausforderungen ist das Bauen mit vorgefertigten Raumsystemen.

Auch der Wunsch nach schnellen Lösungen für die von der Industrie und der öffentlichen Hand gestellten Aufgaben verlangt neue Denk- und Lösungsansätze. Diese können mit Gebäuden aus vorgefertigten Raumsystemen gefunden werden.

Weiterhin stehen heute nicht nur die reinen Baukosten im Interesse der Projektbeteiligten. Verstärkt wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet. Vorgefertigte Raumsysteme können aufgrund ihrer industriellen Serienfabrikation einem hohen Qualitätsanspruch gerecht werden, kurze Projektzeiten gewährleisten und wirtschaftliche Bau- und Gesamtkosten darstellen. Dabei erfüllen die aus vorgefertigten Raumsystemen vor Ort zusammengefügten schlüsselfertigen Gebäude durchaus architektonische Ansprüche.

Die demographische Entwicklung in der Welt, die Begrenztheit an Ressourcen sowie die Beschleunigung der wirtschaftlichen Prozesse und Abläufe erfordern auch von den am Bau Beteiligten und damit von den bauseits eingesetzten Systemen immer höhere Flexibilität und Mobilität. Weiterhin werden Raumzellen- und Modulgebäude dem Aspekt der Nachhaltigkeit in besonderem Maße gerecht.

Diese Ansprüche machen auch ein Umdenken beim Einsatz von Bauformen und Bauarten notwendig. Modularisierte und industriell vorgefertigte Systeme können dem in besonderem Maße gerecht werden.

Auch die nationale und internationale Normung sowie das nationale und internationale Baurecht stellen bereits die Weichen für ein immer stärker werdendes Bauen mit Raumsystemen.



Der Fachverband Vorgefertigte Raumsysteme im Bundesverband Bausysteme e.V. ist sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und fordert im Hinblick auf den enorm wachsenden Trend zur Nutzung von Raumzellen- und Modulgebäuden daher:


1. Sämtliche Vorgaben, die den deutschen Qualitätsansprüchen entsprechen, sowie die Einhaltung der Musterbauordnung (MBO) und der Bauordnungen der Länder (LBOs) müssen auch für Anbieter aus dem europäischen Ausland verbindlich sein.

2. Die Sicherheit und das Wohlbefinden von Bewohnern und Nutzern der Gebäude haben oberste Priorität.

3. Eine Sonderverordnung muss Bestandteil der MBO bzw. der Bauordnungen der Länder sein, in der alle, das Errichten von Raumzellen- und Modulgebäuden maßgebenden Regelungen nach deutschen Qualitätsstandards beschrieben werden.


1. Sämtliche Vorgaben, die den deutschen Qualitätsansprüchen entsprechen, sowie die Einhaltung der Musterbauordnung (MBO) und der Bauordnungen der Länder (LBOs) müssen auch für Anbieter aus dem europäischen Ausland verbindlich sein.


1.1 Problemstellung

Öffentliche Auftraggeber haben die Vorzüge der Bauweise erkannt und zwischenzeitlich ganze Siedlungen, häufig auch als „Containerdörfer“ bezeichnet, geplant, ausgeschrieben, vergeben und realisiert.

Im Hinblick auf den enormen Wohnungsbedarf und um Kosten zu sparen, wurden fallweise in einem Zuge mehrere Standorte für solche Siedlungen geplant und die zu errichtenden Gebäude im Rahmen nur einer Ausschreibung erfasst. Das geschätzte Investitionsvolumen lag dabei über dem Grenzwert für nationale Ausschreibungen und forderte somit nach EU-Recht eine europaweite Ausschreibung der Raumzellengebäude.

Die Zuschlagskriterien öffentlicher Auftraggeber sehen unter anderem vor, dass jede Beschaffung unter dem Gebot der „Wirtschaftlichkeit“ erfolgen muss. Der Zuschlag ist auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot, das heißt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, zu erteilen. Der niedrigste Preis ist dann ausschlaggebend, sofern, wie in den angesprochenen Fällen, keine weiteren Kriterien angegeben sind.

Dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend, erhielt ein spanisches Unternehmen den Zuschlag für die Lieferung und Montage der Raumzellengebäude.

Bereits kurz nach Montagebeginn der Raumsysteme zeigte sich, warum das spanische Unternehmen als Preisgünstigstes den Zuschlag für die Gebäude erhalten hatte. Viele Bauteile waren, soweit ersichtlich, schlecht verarbeitet, die Regenentwässerungen viel zu gering dimensioniert und bauphysikalische Erfordernisse nicht in Gänze eingehalten.


1.2 Forderung

Europäische Ausschreibungen für Container- und Modulgebäude haben auf Basis deutscher Normen, Richtlinien und dem hier geltenden Stand der Technik zu erfolgen. Die Vorgaben der MBO und der Bauordnungen der Länder sind maßgebend für alle Teilnehmer des Wettbewerbs.


1.3 Vorschlag

Die Regelungen, die in den DIN-Normen und VDI-Richtlinien definiert sind, müssen Grundlage für europaweite Ausschreibungen und damit verbundene Leistungsangebote sein. Qualitätsstandards, wie sie beispielsweise von den Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Vorgefertigte Raumsysteme im Bundesverband Bausysteme e.V. in ihren Leistungsbeschreibungen erfasst sind, müssen auch für andere Anbieter aus dem europäischen Ausland gelten. Ein Nachweis der Einhaltung aller geltenden Vorgaben muss vor Auftragsvergabe vorliegen bzw. Bestandteil des Angebotes sein. Der alleinige Nachweis über die CE-Zertifizierung ist nicht ausreichend.

Begründetes Ziel muss es sein, dass die von den öffentlichen Auftraggebern erwarteten Qualitätsstandards eingehalten werden. Es darf nicht sein, dass bereits kurz nach Fertigstellung Nachbesserungen und Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, die den anfänglich günstig geglaubten Einkauf mit enormen Folgekosten belasten und gegebenenfalls auch die geplante Nutzungsdauer massiv verkürzen.



2. Die Sicherheit und das Wohlbefinden von Bewohnern und Nutzern der Gebäude haben oberste Priorität.


2.1 Problemstellung

Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner und Nutzer von Gebäuden werden über die Bauphysik und die Standsicherheit erzielt. Zur Bauphysik zähIen maßgeblich die Themen Wärme- und Schallschutz (Wärmeschutz DIN 4108 und Schallschutz DIN 4109, VDI 4100) sowie ein angenehmes Raumklima. Der Brandschutz, geregelt in DIN 4102, und die Standsicherheit sind von besonders hoher Bedeutung und lassen keine Kompromisse zu. Dies gilt auch und vor allen Dingen bei Raumzellen- und Modulgebäuden.


2.2 Forderung

Alternative Ausführungen, die bei Raumzellen- und Modulgebäuden zur Erfüllung der Bauphysik und der Standsicherheit Anwendung finden, sind, soweit noch nicht erfolgt, in die Regelwerke aufzunehmen.


2.3 Vorschlag

Sämtliche Anforderungen der Bauphysik und der Standsicherheit werden von Raumzellen- und Modulgebäuden und je nach Vorgabe des Bauherrn/Investors in erhöhtem Maße erfüllt. Die Ausführungen unterscheiden sich dabei teilweise vom konventionellen Bauen.

Grundsätzlich verfügen Raumzellen über einen guten Wärme-/Schallschutz oder je nach Bauweise über hohe Wärmedämmeigenschaften, die in der Regel den Anforderungen der EnEV für Nutzungsdauern bis fünf Jahre entsprechen. Bei darüber hinausgehenden Nutzungsdauern werden Raumzellen- und Modulgebäude meist individuell geplant und auf Basis der gesetzlichen, gegebenenfalls auch mit höheren Anforderungen an Wärme-, Schall- und Brandschutz ausgestattet. Wärme- und Schallschutz werden dabei mit der erforderlichen Qualität und Quantität der Dämmstoffe erbracht, während die Standsicherheit, falls die Typenstatik nicht greift, über eine Objektstatik erfüllt wird, die standortbezogene, nutzungsbezogene und zeitbezogene Lasteinwirkungen berücksichtigt.

Die Thematik des Brandschutzes wird durch die Verwendung von brandschutztechnischen Einrichtungen erreicht, die mit der genehmigenden Behörde und der Feuerwehr abgestimmt und in einem Brandschutzkonzept bzw. mittels Gutachten dokumentiert werden.

Die bauphysikalischen Ausführungen und brandschutztechnischen Einrichtungen, die dazu beigetragen haben, die Sicherheit und das Wohlbefinden von Bewohnern und Nutzern von Gebäuden aus Raumzellen und Modulen vollumfänglich zu gewährleisten, sind in die dafür geltenden Regelwerke und Verordnungen aufzunehmen.


3. Eine Sonderverordnung muss Bestandteil der MBO bzw. der Bauordnungen der Länder (LBOs) sein, in der alle, das Errichten von Raumzellen- und Modulgebäuden maßgebenden Regelungen nach deutschen Qualitätsstandards beschrieben werden.


3.1 Problemstellung

Die Errichtung von Gebäuden ist in Deutschland weitestgehend geregelt. Die Bauordnungen der Länder definieren unter anderem Gebäudeklassen, Bauprodukte und Bauarten, feuerungs- und haustechnische Anlagen und vieles mehr. Dennoch ergeben sich für Investoren und Bauherren, Planer von Raumzellen- und Modulgebäuden sowie die genehmigenden Behörden häufig Fragestellungen, die den Genehmigungsablauf der ansonsten sehr schnellen Bauweise unnötig verzögern.


3.2 Forderung

Wir fordern daher als Vereinfachung für alle Beteiligten und für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren eine Sonderverordnung als Bestandteil der Musterbauordnung bzw. der Landesbauordnungen, in der für die planende sowie auch für die genehmigende Seite alle Regularien und Verordnungen, die das Bauen mit Raumsystemen mit sich bringen, eindeutig geregelt ist.


3.3 Vorschlag

Die Schaffung einer Sonderverordnung für Raumzellen- und Modulgebäude, die sämtliche Besonderheiten der Bauweise beschreibt, regelt und Bestandteil der MBO bzw. der Bauordnungen der Länder wird.

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