(openPR) Frankfurt am Main, 12. März 2018
Am 07.03.2018 berichtete das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe, dass eine Anbieterin von Containerinvestments, die P & R Unternehmensgruppe aus Grünwald, die Käufer der Container informiert habe, dass derzeit fällige Mieten und Rückzahlungen nur verspätet gezahlt werden könnten.
Noch im Februar hatte die zur Gruppe gehörende P & R Transport-Container GmbH erneut eine Angebotstranche auf den Markt gebracht und wollte damit 100 Mio. EUR für Seefrachtcontainer einsammeln.
In diesen Zusammenhang fügt sich der im Dezember 2017 in der Zeitschrift „Finanztest“ erschienene Artikel, wonach vier der fünf getesteten Container-Direktinvestments mit "mangelhaft" bewertet wurden.
Das Containerinvestment ist bei Anlegern in der Niedrigzinsphase sehr beliebt, da es vom Grundsatz einfach erscheint, denn der Anleger kauft Container, die er über die Anbietergruppe an einen Dritten vermietet und ihm seinen Einsatz in Form des Rückkaufswertes und zuvor Mieterträge einbringt.
Rechtlicher Hintergrund dieser „Direktinvestition“ ist § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Insbesondere die Herausgabe eines möglichst informativen Verkaufsprospekts gem. § 6 VermAnlG hat der Anbieter zu beachten. Außerdem muss der Anbieter im dreiseitigen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) auf der ersten Seite informieren: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“
Wichtig für den Anleger ist auch, dass Nachschusspflichten bei solchen Anlagen verboten sind, § 5 b VermAnlG.
Ob die Anbieterin im Falle P & R alle Pflichten erfüllt hat und inwiefern sich aus den Verkaufsprospekten doch Nachschusspflichten ergeben und welche Rechtsfolgen sich daraus im Falle eines Anlagenverlustes ergeben, muss im Falle eines Anlagenverlustes geprüft werden.
Bei Fragen zu Containerinvestments beraten Kirchner Warkentin Rechtsanwälte. Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Kontakt: Rechtsanwältin Kirchner, 069-63008412, ![]()









