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P&R Container – Anleger tragen erhebliches Risiko

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BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Auszahlungsverzögerung und Vertriebsstopp – die aktuellen Nachrichten sind für Anleger, die in P&R Container investiert haben, äußerst beunruhigend.

Die P&R-Gruppe gilt als Marktführer für Container-Direktinvestments. Das Unternehmen aus dem Münchener Vorort Grünwald betreut nach eigenen Angaben für rund 50.000 Anleger und verwaltet ca. 1,25 Millionen Containereinheiten. Allein in den zurückliegenden zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als 7 Milliarden Euro abgewickelt worden sein.



Die Gegenwart der P&R-Gruppe sieht offenbar deutlich trister aus als die Historie. Das öffentliche Container-Angebot Nr. 5005 wurde am 7. März 2018 überraschend geschlossen, das Angebot Nr. 5004 am 28. Februar 2018. Hinzu kommt, dass der Vertrieb offensichtlich aufgefordert wurde, „aus aktuellem Anlass“ keine neuen Verträge mehr abzuschließen, wie u.a. das Handelsblatt berichtet. Nähere Erläuterungen zu diesem Verkaufsstopp blieben bis jetzt aus. Allerdings wurde auch bekannt, dass es zu Zahlungsverzögerungen bei Rückzahlungen und Miete gibt. Davon seien aber nur einige wenige Anleger betroffen. Grund sei, dass ein Handelspartner kurzfristig vom Kauf der Containerflotte zurückgetreten ist, berichtet das Handelsblatt weiter.

„Das könnte allerdings auch ein deutlicher Hinweis auf bestehende Absatzschwierigkeiten sein. Und dann könnten schon bald viele Anleger betroffen sein“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn es gibt noch weitere Zahlen, die alles andere als zur Beruhigung beitragen. Denn nach Angaben des Handelsblatts sollen die Einnahmen aus der Vermietung für die Container zwischen 2014 und 2016 deutlich geringer als die Auszahlungen an die Anleger sein. Demnach lag das Minus allein 2016 bei 173 Millionen Euro. „Das alles deutet auf eine extreme Schieflage hin. Stagniert die Vermietung der Container, bekommen das über kurz oder lang die Anleger zu spüren. Und die tragen ein erhebliches Risiko“, so Rechtsanwältin Birkmann.

Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erklärt: „Ein Blick in den Verkaufsprospekt für das Angebot Nr. 5005 zeigt beispielsweise, dass das Risiko des Anlegers selbst über den Totalverlust der Investition hinausgeht und sogar bis zur Privatinsolvenz reichen kann. Die Anleger erwerben das Eigentum an den Containern. Kommt es am Ende der Laufzeit nicht zum Rückkauf der Container durch die P&R-Gruppe, bleibt der Anleger für die weitere Wartung, Pflege und Bewirtschaftung zuständig. Das sind alles noch weitere Kosten, die auf die Anleger im schlimmsten Fall zukommen können.“

Das Angebot der P&R Tarnsport Container GmbH sieht eine fünfjährige Laufzeit vor. Der Anleger erwirbt das Eigentum an den Containern und vermietet sie wieder an P&R und erhält einen vertraglich zugesicherten Mietzins. Am Ende der Laufzeit kauft P&R die Container wieder zurück. Dabei müssen die Anleger mit gewissen Abschlägen rechnen. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit besteht nicht.

„Angesichts der aktuellen Entwicklungen und des enormen Risikos für die Anleger kann aber geprüft werden, ob die Verträge nun außerordentlich gekündigt werden können. Zudem können ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich beispielsweise gegen die Vermittler richten, wenn sie die Anleger nicht umfassend über die bestehenden Risiken über den Totalverlust hinaus aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwältin Birkmann.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht/

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