(openPR) (Thun) Steinschläge und Risse in der Windschutzscheibe müssen vom Gesetzgeber her repariert werden.
Steinschläge oder Risse können die Sicht beeinträchtigen und stellen so ein Sicherheitsrisiko dar.
Die Reparatur von Steinschlägen ist mit der heutigen Technik machbar wenn die Einschläge nicht zu gross sind und sich diese nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Die Reparatur im Sichtfeld ist nicht
gestattet. Die Frontscheibe muss ersetzt werden.
Bei Rissen ist eine Reparatur nicht möglich, ein Scheibenersatz ist unumgänglich.
Ein Scheibenersatz muss zwingend von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Eine Frontscheibe
ist ein tragendes Element der Carrosseriestruktur und übernimmt auch bei einem Unfall eine wichtige Rolle.
Die richtige Wahl für einen Ersatz oder Reparatur der Scheibe ist die lokale Carrosseriewerkstatt. Wichtig ist, dass die Werkstatt auch die erforderliche Ausrüstung zum kalibrieren der Kamerasysteme und Sensoren besitzt. Die Assistenzsysteme an der Frontscheibe sind auch eine wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Fahrzeug. Die einwandfreie Funktion muss gewährleistet sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.carrosserie-feller.ch











