(openPR) Vergessen haben viele UnternehmerInnen, das sie die Betroffenen der elektronischen Steuerprüfung sind.
Seit dem 1. September gibt es im Rhein Main Gebiet ein Unternehmen, das es den Unternehmern/innen einfach macht, der Gesetzgebung entsprechen zu können.
Zur Erinnerung: Seit dem 1.1.2002 dürfen die Finanzbehörden in den Unternehmen elektronische Steuerprüfungen durchführen. Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhielt die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen.
Die wenigsten Unternehmen sind darauf vorbereitet. Es besteht auch im Jahr 2006 immer noch ein erheblicher Handlungsbedarf, denn im kommenden Jahr laufen die Fristen aus.
Doch wer handeln möchte, weiß nicht wie. Vieles ist vielen noch unklar, die technische Umsetzung scheint problematisch.
Zur Vorgehensweise der Behörden: Ein Betriebsprüfer bekommt den Auftrag, einen Betrieb oder ein Unternehmen zu prüfen. Für bestimmte Prüfungsfelder und Prüfungszeiträume beschließt der Betriebsprüfer, die Daten unter Zuhilfenahme von Prüfungssoftware zu analysieren. Entsprechend gibt der Betriebsprüfer dem Unternehmen den Auftrag, die Daten in digitalisierter Form an ihn zu übermitteln.
Für diese Prüfung sollte der Betriebsprüfer vom Unternehmen oder dessen Steuerberater Datenträger erhalten oder entsprechende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitung.
Viele Unternehmer/innen haben bis heute noch nicht ihre Datenverarbeitung, unter Bezugnahme auf die folgenden Punkte, einer Prüfung unterzogen:
1. Planung von System-/Versionswechsel zur Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit der eigenen Datenverarbeitung.
2. Analyse/Anpassung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Anforderungen der GDPdU.
3. Berücksichtigung der Anforderungen der GDPdU bei zukünftigen Anschaffungen.
4. Sicherstellung der GoBS (Unveränderbarkeit und Einmal- Beschreibbarkeit).
5. Anpassung der Verfahrensdokumentation.
6. Überprüfung der Zugriffsverwaltung(en) in der derzeit eingesetzten Software.
7. Erstellung von Berechtigungsprofilen für Prüfer.
9. Nachvollziehbarkeit der Prüfung sicherstellen (Existierende Log-Dateien, Drittsysteme).
10.Prüfung, ob das eingesetzte Buchhaltungssystem die Daten von 10 Jahren verwalten kann.
11.Erstellung/Anpassung des Datensicherungskonzepts (Sicherstellung regelmäßiger Datensicherungen).
Herr Wolfgang Herde (Geschäftsführer der ACCOUNTING COMPANY) sagte bei der Vorstellung des Unternehmens: „Wir haben ein System mit dem sich Unternehmer/innen all die Arbeit ersparen können, da das System nach GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) zertifiziert ist und den Anforderungen nach Z1 – Z2 -Z3 der Betriebsprüfung entspricht“. Er führte weiter aus „die Accounting Company bietet die Möglichkeit, ohne hohe Investitionen oder laufend hohe Kosten, ein System zu nutzen, das GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) konform ist und damit das Unternehmensleben mit dem Finanzamt erleichtert“.
Viele Betriebe, die ihre Buchhaltung selbst machen, werden noch nicht auf diese Umstände eingerichtet sein. Selbst Buchhaltungsunternehmen oder Steuerberatungsbüros, werden nicht unbedingt in der Lage sein sehr schnell und ohne hohe Kostenaufwendungen in der noch verbleibenden Frist ihre Datenverarbeitung anzupassen.
Und letztendlich geht es darum, alles bereits gründlich vorbereitet zu haben, damit die Beamten genau das zu sehen bekommen, was sie für ihre Prüfung benötigten und nicht mehr und nicht weniger.
ACCOUNTING COMPANY
W. Herde -H.-P. Göbel
in Kooperation mit
KK - F.Kölsch und A.Krumm GbR
Hohlweg 1
61191 Rosbach
Zentrale:
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www.acc-office.de
Die Accounting Company Leistung Strukturierte EDV Verbuchung der Belege (Geschäftsvorfälle) und der Lohnkosten.- Controlling - Bewertungen - Beratung
Lesitungen die zertifiziert sind für die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" .
Leistungen die konform sind für die "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (Gesetz seit 2002)











