(openPR) Schlecht- beziehungsweise Minderleister sind in nahezu jeder Firma zu finden. Doch häufig fallen im Team Low Performer kaum auf. Erst wenn sich das Verhalten negativ auf den Betrieb, das Arbeitsklima oder den Projektleiterleiter selbst auswirkt, werden Wege gesucht, um etwas an der Situation zu ändern. Als Mittel stehen hier zuerst das Hinwirken auf eine Verhaltensänderung oder ein Wechsel der Aufgabe zur Wahl. Danach hilft oft nur noch die Kündigung. Doch hier gibt es vielzählige juristische Stolperfallen.
Wie stellt man eine Schlecht- bzw. Minderleistung fest, die auch vor dem Gericht belegt werden kann? Welche Schritte müssen getan werden, bevor man eine Kündigung aussprechen darf? Welche Alternativen gibt es? Kann man eine Low Performance wirksam verhindern?
Zwei bekannte Experten des Arbeitsrechts stellen den Teilnehmern die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Low Performern dar. Hierbei wird auch auf die neueste Rechtsprechung Bezug genommen. Vielzählige Fallbeispiele vereinfachen den Transfer in die eigene Praxis.
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/professioneller-umgang-mit-low-performern













