(openPR) Schlecht- bzw. Minderleister sind in fast jedem Unternehmen bekannt. Doch oft fallen Low Performer im Team kaum auf. Erst wenn sich solches Verhalten negativ auf das Unternehmen, das Betriebsklima oder auch den Teamleiter selbst auswirkt, werden Möglichkeiten gesucht, um eine Änderung der Situation herbeizuführen. Als Mittel stehen hier zunächst das Hinwirken auf eine Verhaltensänderung oder ein Wechsel der Aufgabe zur Auswahl. Danach hilft oft nur noch die Kündigung. Doch hier gibt es zahlreiche juristische Stolperfallen.
Wie stellt man eine Schlecht- bzw. Minderleistung fest, die auch vor den Gerichten Bestand hat? Welche Maßnahmen muss man als Arbeitgeber ergreifen, bevor man eine Kündigung aussprechen darf? Welche Alternativen gibt es? Kann man eine Low Performance verhindern?
Zwei ausgewiesene Experten des Arbeitsrechts stellen die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Low Performern dar. Hierbei werden Sie auch auf die neueste Rechtsprechung eingehen. Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern den Transfer in die eigene Praxis.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-10-ra320/professioneller-umgang-mit-low-performern













