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Kleingewerbe anmelden mit selbststaendigkeit.de

29.01.201813:56 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
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(openPR) Kleingewerbe anmelden - Auf selbststaendigkeit.de erfahren Sie wie
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Alle Informationen für die Anmeldung eines Kleingewerbes können Gründer, Selbstständige und Unternehmer sowie andere Interessierten auf selbstsaendigkeit.de abrufen.



Die Motive für die Anmeldung eines Kleingewerbes

Da die Motive zahlreich sind, aus denen Kleingewerbe angemeldet werden, hat die auf Gründungen spezialisierte Plattform selbststaendigkeit.de einen Leitfaden entwickelt, den sie allen Gründern, Selbstständigen und Unternehmern sowie anderweitig Interessierten zum Abruf zur Verfügung stellt. Einige wichtige Motive für die Anmeldung eines Kleingewerbes (https://selbststaendigkeit.de/existenzgruendung/startup/buchhaltung-steuern-rechnungen/ein-kleingewerbe-anmelden-diesen-tipps) sind:

- Unternehmertum: Viele an der Selbstständigkeit Interessierten wollen ihre abhängige Stellung aufgeben und als Selbstständige ihre berufliche Zukunft selbst gestalten. Da sie die Gründung eines Großgewerbes im ersten Schritt überfordern könnte, melden sie ein Kleingewerbe an.

- Nebenerwerb: Manche Interessierte sehen eine Chance, mit ihrer Idee Geld hinzuzuverdienen. Da sie aber Angestellte bleiben möchten, melden sie ein Kleingewerbe im Nebenerwerb an. Andere nutzen diese Möglichkeit, um den Schritt in die volle Selbstständigkeit vorzubereiten.

- Arbeitslosigkeit: Interessierte, die ihre Arbeitsstelle verloren haben und nicht in ihren angestammten Beruf zurückkehren können, sehen ihre berufliche Zukunft in der Anmeldung eines Kleingewerbes.

- Unterforderung: Rentner, die sich im Ruhestand nicht ausgelastet fühlen oder ihre Erfahrungen an die nachfolgende Generation weitergeben wollen, sowie andere Interessierte in ähnlicher Lage können ein Kleingewerbe anmelden (https://selbststaendigkeit.de/existenzgruendung/startup/buchhaltung-steuern-rechnungen/ein-kleingewerbe-anmelden-diesen-tipps).

Die Definition des Kleingewerbes

Das Kleingewerbe unterscheidet sich einerseits vom Großgewerbe und andererseits von der Tätigkeit eines Freiberuflers. Auch darf es nicht mit dem Kleinunternehmertum verwechselt werden. Deshalb grenzt selbststaendigkeit.de nicht nur diese unterschiedlichen Arten der wirtschaftlichen Tätigkeiten von einander ab, sondern führt auch Beispiele auf, an denen sich Gründer, Selbstständige, Unternehmer sowie andere gewerblich Motivierte orientieren können.

Die Kriterien für die Abgrenzung sind:
- Gewerbe: Das Kleingewerbe ist ein Gewerbe und wie ein Großgewerbe dauerhaft, eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und mit der Absicht zu betreiben, Gewinne zu erzielen.
- Klein: Das Kleingewerbe ist klein; es gelten Vorschriften wie die des Handelsgesetzbuches nicht.
- Abgrenzung: Das Kleingewerbe, etwa ein Handwerksbetrieb, ist abzugrenzen von der freiberuflichen Tätigkeit zum Beispiel der eines Arztes oder Rechtsanwaltes oder ähnlichen Selbstständigen sowie von einem Betrieb der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft. Der näheren Erläuterung dienen die entsprechenden Hinweise auf selbststaendigkeit.de.
- Gesetzliche Vorschriften: Das Kleingewerbe hat sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Gewerbeordnung, des Sozialgesetzbuches und des Steuerrechts zu richten. Auch dazu finden die Gründer, Selbstständigen, Unternehmer und weitere Interessierte Näheres auf selbststaendigkeit.de.

Die Vorteile des Kleingewerbes

Die Vorteile des Kleingewerbes liegen in der Bevorzugung, die seiner geringen Größe geschuldet sind. Sie besteht darin, dass "das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert" (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Dazu gehören Erleichterungen bei der Buchführung, dem Jahresabschluss oder der Inventur sowie den weiteren Fällen, die bei selbststaendigkeit.de aufgelistet sind.

Die Anmeldung des Kleingewerbes

Die Anmeldung des Kleingewerbes stellt hohe Anforderungen an jeden Gründer, Selbstständigen, Unternehmer und anderen, der in dieser Materie ungeübt ist. Deshalb hat selbststaendigkeit.de gerade diesem Kapitel ein besonderes Augenmerk gewidmet und stellt damit den Praxisbezug für jeden Leser her. So werden nicht nur die Behörden genannt, bei denen das Kleingewerbe anzumelden ist; sondern es werden Hilfen angeboten, wie die einzelnen Formulare auszufüllen sind. Sogar ein Muster ist abgelichtet. Auch die Zahlung der in Frage kommenden Steuern wird erläutert.

Fazit

Mit seinem Leitfaden für die Anmeldung eines Kleingewerbes füllt die Gründerplattform selbststaendigkeit.de alle Wissenslücken für diejenigen, die sich kleingewerblich selbstständig machen wollen. Die Darstellungen gehen weit über die theoretischen Definitionen und Abgrenzungen hinaus. Sie geben jedem Gründer, Selbstständigen, Unternehmer oder anderen Interessierten wie Arbeitslosen oder nichtausgelasteten Rentnern die praxisbezogenen Hinweise und Tools an die Hand, damit er sein Ziel der Anmeldung seines Kleingewerbes problemlos erreichen kann. Allerdings ersetzen die Ausführungen von selbststaendigkeit.de nicht die fachliche Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater.




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Pressekontakt:

Selbststaendigkeit.de Service UG
Herr Roul Radeke
Moltkestrasse 59
47058 Duisburg

fon ..: 0251 9811575377
web ..: https://selbststaendigkeit.de/
email : E-Mail

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