(openPR) „Probenahme Trinkwasser - Sachkundelehrgang gemäß § 15 TrinkwV 2011 in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur
Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018“ lautet der Titel des Seminars, welches am 26. Juni 2018 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Voraussetzung für die Akkreditierung, aktueller Sachkundelehrgang in der Neufassung 2. August 2013 und vom 10. März 2016 - Verordnung zur
Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Januar 2018
Offiziell anerkannter Anbieter des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten sind ab November 2011 regelmäßig auf die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu prüfen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Genossenschaften sind künftig in der Pflicht, die Trinkwasserinstallation von vermieteten Wohnbereichen auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Das sieht eine Änderung der Trinkwasserverordnung vor, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist.
Davon betroffen sind in Deutschland ungefähr 2 Millionen Objekte.
Probenahmen dürfen hierbei nach § 15, Abs. 4 TrinkwV 2011 nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Die Untersuchung der Proben wird durch akkreditierte Labore realisiert.
Für Unternehmen können die Probenahmen zu einer neuen regelmäßigen Dienstleistung werden.
Das Sanierungs- und Instandhaltungsgeschäft wird bei entsprechendem Vollzug der neuen Verordnung einen Schub erhalten.
Der Nutzen einer Anlagenprüfung für den Betreiber durch einen Fachmann mit Probenahme besteht darin, das neben der erforderlichen Untersuchung der Qualität des Trinkwassers auch gleichzeitig schnell Anlagenmängel erkannt und behoben werden können.
Behördlich angeordnete Betriebsunterbrechungen, Brunnen- oder Gebäudeschließungen lassen sich durch Anlagenchecks und Probenahmen des Trinkwassers durch den geschulten Fachmann weitgehend vermeiden.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter von Handwerksunternehmer, Fachplaner aus Ingenieurbüros, Servicepersonal aus Wartungsfirmen und Facility Management, sowie Mitarbeiter von Gesundheitsämtern, Versorgungsunternehmen, Untersuchungsstellen und Institutionen der Qualitäts- und Hygieneüberwachung.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W180626.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W180626.ics













