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WKZ Wohnkompetenzzentren über die Möglichkeit von Sondertilgungen

Bild: WKZ Wohnkompetenzzentren über die Möglichkeit von Sondertilgungen

(openPR) Ludwigsburg, 05.12.2017. „Ein großes Problem, in das gerade ältere Immobilienbesitzer in den letzten Monaten rutschten, sind zu hohe Restdarlehensstände nach Ablauf der ersten Finanzierungsrunde. Wenn dann beispielsweise die Wohnimmobilienkreditrichtlinie greift, kann dies zur Unfinanzierbarkeit führen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Voraussetzungen für Immobilienfinanzierung nochmals deutlich verschärft. Gerade ältere Menschen und junge Familien sind hiervon betroffen. „Dabei ließe sich das Thema bereits bei Finanzierungsbeginn deutlich besser in den Griff bekommen - an den Möglichkeiten haben die Finanzierer aber in der Regel wenig Interesse, da sich hierdurch das Finanzierungsvolumen verringert und deshalb wird es auch nur bedingt angesprochen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.



Tilgungsquote erhöhen
Als ersten Schritt rät der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren über eine grundsätzlich höhere Tilgung nachzudenken. „Die Schweizer sind hier ein gutes Vorbild. Hier wird von Immobilienfinanzierenden von Anfang an verlangt, jährlich einen höheren Anteil des Darlehens zurückzuführen“, so WKZ-Vorstand Meier. Üblich ist, dass seitens der Banken eine jährliche Tilgung von einem Prozent angeboten wird. „Ist genügend Eigenkapital da, sollte man aus Sicherheitserwägungen aber durchaus über zwei bis drei Prozent jährlich nachdenken“. rät Meier.

Sondertilgungen vereinbaren
Eine weitere Alternative sind Sondertilgungen. Diese müssen allerdings vertraglich vorgehen sein und vereinbart werden. „Es lohnt sich in jedem Fall, dieses Thema im Finanzierungsgespräch anzugehen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Denn bei den meisten Verträgen bestände diese Möglichkeit. Bei Sondertilgungen können Kreditnehmer einmal pro Kalenderjahr ohne zusätzliche Aufschläge einen vorher vereinbarten Betrag zurückführen und damit ihre Kreditschuld mindern. Es sind unterschiedliche Ausgestaltungen möglich: Zum einen als Prozentsatz der Nettokreditsumme (meist ein Betrag zwischen fünf und zehn Prozent) oder als vereinbarter Höchstbetrag (in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro).

Lohnende Alternative
„Dabei zeigt es sich, dass viele Häuslebauer zum Beginn der Finanzierung gar noch nicht absehen können, wie ihre spätere Situation aussieht und diese nicht selten unterschätzen. Und Sondertilgungen stellen gerade vor dem Hintergrund fehlender Anlagealternativen eine gute ‚Investition’ dar, da es besser ist, höhere Zinsen einzusparen als in niedrige Zinsen zu investieren“, weiß der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Grundsätzlich gilt: Sondertilgungen wirken sich dann am meisten auf die Finanzierungsbelastung aus, wenn sie frühzeitig vorgenommen werden. Aber auch später machen sie Sinn. „Der Grundsatz ist einfach: Je weniger ich zu finanzieren habe, umso günstiger wird es“, erklärt WKZ-Vorstand Meier. So eignen sich bei Arbeitnehmern beispielsweise das Weihnachtsgeld beziehungsweise ein 13. Monatsgehalt, eine Prämie, ein Bonus oder andere Gratifikationen, um Sondertilgungen vorzunehmen. „Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Je früher ich schuldenfrei bin, desto mehr spare ich ein und desto sicherer wird meine Finanzierung - gerade auch im Hinblick auf Anschlussfinanzierungen“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Leider nützten in der Praxis viel zu wenige Bauherren die Möglichkeit, von Sondertilgungen Gebrauch zu machen.


Weitere Informationen unter: http://www.wohnkompetenzzentren.de

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