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Können Mieter den Gasversorger wechseln?

Bild: Können Mieter den Gasversorger wechseln?

(openPR) Als Mieter steht man jedes Jahr nach dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung vor der Frage, „Warum wechselt mein Vermieter nicht den Gasversorger, muß ich den teuren Tarif des derzeitigen Versorgers als Mieter zahlen?“


Darauf gibt es eine klare Antwort JEIN!
Unser Partnerportal Verivox hat dazu folgende Hinweise veröffentlicht: Knapp 9 Millionen Verbraucher sind beim Gasanbieterwechsel auf ihren Vermieter angewiesen, weil sie keinen eigenen Zähler haben und deshalb nicht wechseln können. In Deutschland gibt es rund 40 Millionen Haushalte, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln und so durchschnittlich über 500 Euro im Jahr sparen. Der Grund dafür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das heißt, dass knapp 9 Millionen Verbraucher beim Gasanbieterwechsel auf den Vermieter oder die Hausverwaltung angewiesen sind.
Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots sind die Vermieter zwar dazu angehalten, ihre Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Es besteht jedoch ein gewisser Spielraum und da der Vermieter oder Hausverwalter von der Preisersparnis bei einem Gasanbieterwechsel selbst nicht unbedingt profitiert, wird er möglicherweise nicht von sich aus wechseln. Der Mieter kann ihn jedoch freundlich auf die Wechselmöglichkeit hinweisen.
Grundsätzlich sollten Sie versuchen, Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen und ihn nicht fordern. Wir haben eine Vorlage für einen Brief an Ihren Vermieter mit dem Vorschlag eines Gasanbieterwechsels für Sie vorbereitet. In der Vorlage finden Sie die wichtigsten Argumente für einen Anbieterwechsel. Sie finden diese Vorlage auf https://www.energyscout.eu/gasanbieter-wechseln-auch-ohne-eigenen-zaehler

Die Gaspreise sind seit 2005 um 20 Prozent angestiegen. Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) ist der Vermieter verpflichtet, den Preisanstieg zu erklären und aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots muss er grundsätzlich Preisvergleiche anstellen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, das günstigste Angebot zu nehmen. Reden Sie mit Ihrem Vermieter und bieten Sie Ihre Mithilfe beim Gasanbieterwechsel an. Da Ihrem Vermieter kein Nachteil durch einen Wechsel entsteht, lässt er sich bestimmt überzeugen.

Man braucht keine Angst davor zu haben, dass die Gasversorgung durch einen Anbieterwechsel unterbrochen wird, da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Gaskunden zu beliefern. Der Zähler muss auch nicht ausgetauscht werden. Falls es mal zu einer Störung kommen sollte, ist nach wie vor der örtliche Netzbetreiber zuständig, denn diesem gehört das Gasnetz vor Ort. Der neue Gasanbieter bezahlt dem Netzbetreiber eine sogenannte Durchleitungsgebühr, damit er das Netz für die Belieferung der Kunden nutzen kann.

Falls Sie sich selbst schlau machen möchten oder Ihr Vermieter Sie bittet, Informationen zu einem Anbieterwechsel zusammenzustellen, haben wir auf https://www.energyscout.eu/gasanbieter-wechseln-auch-ohne-eigenen-zaehler die wichtigsten Fragen und Antworten, die Sie bei einem Anbieterwechsel beachten müssen, für Sie aufgelistet.
Der Gasanbieterwechsel im Internet ist auch ganz einfach und unkompliziert. In unserem Gaspreisvergleich können Sie oder Ihr Vermieter sich alle verfügbaren Gasanbieter und –tarife nach Preis sortiert anzeigen lassen. So kann man gleich sehen, wie viel Geld man durch den Anbieterwechsel einsparen kann. Man braucht dann nur noch ein Wechselformular auszufüllen. Alle weiteren Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung beim alten Gasversorger, erledigt der neue Gasanbieter.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
https://www.energyscout.eu/gasanbieter-wechseln-auch-ohne-eigenen-zaehler

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