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Die Generalklausel „Stand der Technik“ in der Gesetzgebung und in der Umsetzung

17.11.201710:27 UhrIT, New Media & Software
Bild: Die Generalklausel „Stand der Technik“ in der Gesetzgebung und in der Umsetzung
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.

(openPR) Durch die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz und der Datenschutzgrundverordnung, den „Stand der Technik“ von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) einzuhalten oder zu berücksichtigen, hat die Generalklausel „Stand der Technik“ an Brisanz gewonnen. Obwohl der Begriff „Stand der Technik“ in vielen Bereichen der Gesetzgebung seit Langem verankert ist, wird er regelmäßig von allen Beteiligten inkonsequent verwendet. In der Veranstaltung ordnen die Referenten den Begriff „Stand der Technik“ sachlich und nachvollziehbar zu und liefern methodische Ansätze, um ihn von den ähnlich lautenden Generalklauseln - z. B. "allgemein anerkannte Regeln der Technik" - abzugrenzen.

Referenten:
Frau Rechtsanwältin Anna Cardillo ist in der Sozietät Schüler Alleyne Fumagalli Rechtsanwälte als Datenschutzexpertin tätig. Sie berät als Rechtsanwältin und erfahrene Datenschutzbeauftragte seit mehr als 10 Jahren bundesweit große, mittlere und kleine Firmen sowie Organisationen zu allen rechtlichen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Schwerpunkt ihrer Beratung ist die Einhaltung der Vorgaben des BDSG und der DSGVO sowie des IT-Sicherheitsgesetzes, wobei dem „Stand der Technik“ besondere Bedeutung zukommt.

Tomasz Lawicki leitet seit Juli 2015 den Arbeitskreis „Stand der Technik“ beim Bundesverband IT-Sicherheit e.V., TeleTrusT, der im Mai 2016 die ‘Handreichung zum Stand der Technik im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes‘ veröffentlichte. Er ist in der Sachverständigen-Sozietät Dr. Schwerhoff tätig. Sein Aufgabenschwerpunkt liegt insbesondere in der objektiven Untersuchung von Fragen im ITK-Bereich sowie Klärung des Sachverhalts im gerichtlichen Auftrag. Zudem ist er seit 2013 zertifizierter Sachverständiger für IT-Anwendungen und -Systeme nach ISO EN DIN 17024.

Datum:
Mittwoch, 29.11.2017, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Stadthotel am Römerturm (ehemals Kolpinghaus International) in Köln, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln

Entgelt:
30,- € für Mitglieder
40,- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter www.edv-und-recht.de oder formlos per Fax (0221 / 973143-99) erfolgen.

Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter www.edv-und-recht.de.

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