(openPR) Ab dem ersten Januar des Jahres 2018 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sinken. Grund dafür ist eine Ablehnung der "Altersvorsorge 2020".
Die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz sind an bestimmte Strukturen gebunden und werden nicht, wie beispielsweise in Deutschland, von der Politik bestimmt. Aus diesem Grund unterliegen die Steuersätze eine regelmäßigen Veränderung. Eine neue Änderung wird zum ersten Januar des neuen Jahres in Kraft treten.
Dies ist für viele Verbraucher erfreulich, denn im Durchschnitt sinken die Steuersätze. In der Folge werden Lebensmittel, Dienstleistungen und andere Waren günstiger. Die Mehrwertsteuersenkung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Eine dieser Faktoren ist eine Abstimmung über das Programm der Altersvorsorge 2020. Dieses Programm wurde vorgestellt und für die Stimmberechtigten an der Wahlurne zur Abstimmung freigegeben. Am 24. September diesen Jahres wurde das Programm von den Schweizer Stimmberechtigten mehrheitlich abgelehnt. In der Folge brauchen für das Programm keine Ressourcen freigemacht werden, was ein Senkung der Mehrwertsteuer zur Folge hat.
Verschiedene Steuersätze in der Schweiz
In der Schweiz unterscheidet sich die Erhebung der Mehrwertsteuer deutlich von dem Verfahren in Deutschland und in anderen Ländern. Es gibt drei Steuersätze, die als Normalsatz, als Sondersatz und als reduzierter Satz bezeichnet werden. Alle Waren und Dienstleistungen, die in der Schweiz verkauft werden, unterliegen abhängig von ihrer Art und Verwertung einem dieser Steuersätze. Bislang lag der Nominalsatz bei 8,0 Prozent. Waren und Dienstleistungen, die dem Sondersatz unterliegen, wurden mit 2,8 Prozent besteuert. Der reduzierte Satz betrug nur 2,5 Prozent. Diese Wert sind nach wie vor aktuell und gelten bis zum 31.12. 2017.
Zum Jahresende läuft eine Zwischenfinanzierung aus, die mit dem Kürzel IV bezeichnet wird. Durch die Ablehnung der Altersvorsorge 2020, über die im September abgestimmt wurde, werden Ressourcen frei, die sich direkt auf die Mehrwertsteuersätze auswirken.
Steuererhöhung FABI fließt in die Berechnung ein
Zum ersten Januar des kommenden Jahres tritt eine Steuererhöhung in Kraft, die bis zum Ende des Jahres 2030 Bestand haben wird. Diese Steuererhöhung FABI fließt in die Berechnung der neuen Mehrwertsteuersätze ein, die ab dem ersten Januar in der Schweiz Gültigkeit haben werden. Normalerweise hatte FABI eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Folge gehabt. Diese Erhöhung kann jedoch nun durch die frei gewordenen Ressourcen der abgelehnten Altersvorsorge 2020 teilweise abgefangen werden. In der Folge bleibt ein Steuersatz stabil, während die anderen beiden leicht gesenkt werden können. Davon profitieren alle Verbraucher, denn Waren und Dienstleistungen werden sich durch FABI nicht verteuern.
Neue Steuersätze ab dem ersten Januar 2018
Durch die Reduzierung und die gleichzeitig Aufrechnung der FABI-Steuererhöhung ergeben sich in der Schweiz neue Steuersätze, die ab dem ersten Januar im ganzen Land in Kraft treten. Dabei bleibt der reduzierte Steuersatz mit einem Wert von 2,5 Prozent unverändert. Der Normalsatz sinkt von acht Prozent auf 7,7 Prozent. Dies entspricht einer leichten Senkung um 0,3 Prozent. Der Sondersatz kann durch die Verrechnung ebenfalls leicht reduziert werden. Er liegt jetzt bei 3,7 Prozent, was einer Senkung im 0,1 Prozent entspricht.
















