(openPR) Wenn 2018 die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten wird, ändert sich für Unternehmen Wesentliches. Ab Mai 2018 sind nicht mehr in erster Linie Datenschutzbeauftragte, sondern zuerst die Mitglieder der Geschäftsführung verantwortlich für die Umsetzung und die Einhaltung der neuen Richtlinien. Mit der EU-DSGVO kommen konkrete Veränderungen, bspw. in der Dokumentation von Prozessabläufen und Auftragsverarbeitungen in die Unternehmen.
Moment, Dokumentation? Wer jetzt an Zertifizierung denkt, denkt schon in die richtige Richtung. Die EU-DSGVO ist kein Zertifizierungsverfahren; der Schritt vom bisherigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu einem EU-DSGVO konformen Datenschutzbeauftragten erinnert mit allen zugehörigen Dokumenten an Zertifizierungsverfahren.
Textfeld: Pressemitteilung Warum nicht kombinieren? Mit der Umwandlung zum EU-konformen Datenschutz sind 7/8 des Weges zur Zertifizierung schon gegangen – und hier liegt der Mehrwert für Unternehmen, die weiterdenken: Die EU-DSGVO ist die Pflicht, die kommt; eine Zertifizierung nach DIN EN 18295 oder ISO 9001 oder DIN 14001 oder 27001 ist die Kür, die weiterbringt.
Deshalb kooperieren der Hamburger Zertifizierer bkr-callbusiness und das Saarländer Team- Datenschutz miteinander. Während das Team-Datenschutz erfahrener Experte für die Qualifizierung von Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsbeauftragten ist, bringt bkr seine Expertise zu Audits, Zertifizierungsverfahren und einer ersten Ist-Analyse mit einer Standortbestimmung in die Kooperation ein. Beide Unternehmen sind, passend zur EU-DSGVO, international erfahren und bieten einen klaren Mehrwert für Unternehmen aller Art und Branchen. Eberhard Häcker, Geschäftsführer des Team Datenschutz, ergänzt: „Wir haben das Wissen und die Kapazitäten, um Ihnen in puncto EU-DSGVO wirklich helfen zu können.“ „Am besten ist, Sie sprechen uns einfach an. Die EU-DSGVO kommt - und nach dem Gespräch mit uns wissen Sie mehr über Ihre Möglichkeiten einer umfassenden Zertifizierung. Warum also nicht beides gemeinsam angehen?“, fragt Bettina Burmester, bkr-Geschäftsführerin.
