(openPR) Winsen (Luhe), den 19.10.2017: Immer wieder Thema, ob bei Polizeikontrollen oder unfallbedingt, ist die nicht zureichende Sicherung des kostbarsten Gutes im Auto: die Kinder. So scheint es nach wie vor nicht selbstverständlich, dass Kinder grundsätzlich mit altersgerechten Kindersitzen oder überhaupt angeschnallt transportiert werden. Aber auch einzelne Kindersitze fallen manchmal durch das Eignungsraster.
Eltern sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Kinder nur mit sogenannten Rückhaltesystemen zu transportieren. Der Grund liegt vielleicht auf der Hand: Der herkömmliche im Auto verbaute Dreipunktgurt ist für jüngere Kinder -je kleiner, desto schlimmer- viel zu groß, schnürt in den Hals oder verläuft sogar oberhalb des Kopfes. So gibt es also für jeder Alters- oder Gewichtsgruppe unterschiedlich konzipierte Kindersitze (Rückhaltesysteme). Unterschieden werden Sitze für Neugeborene/Säuglinge bis 13 kg Körpergewicht und verschiedene Sitze für Kleinkinder, die ab einem bestimmten Körpergewicht gelten, bis hin zu Sitzschalen für größere Kinder. Die hier verkauften Kindersitze müssen die ECE-Norm R44/04 erfüllen, auch die Norm ECE-44/03 ist noch gültig, erfüllt aber nur ältere Sicherheitsvorschriften. Die entsprechenden orangefarbenen Plaketten sind meist als Aufkleber am Sitz zu finden, in manchen Fällen ist sie sogar in die Plastikverkleidung des Sitzes gestanzt. Ohne eine entsprechende Zertifizierung ist der Verkauf verboten. Diese Plakette sagt aber noch lange nichts über die tatsächliche Qualität aus, sondern nur, dass ein Mindeststandard erfüllt ist.
Grundsätzlich sollten Eltern wissen, dass die sogenannten Reboarder, also rückwärts zur Fahrtrichtung gerichtete Sitze, für Kinder bis zum Alter von 4 Jahren am besten geeiget sind. Grund ist die bis dahin noch auffällige Anatomie; Säuglinge und Kleinkinder haben einen im Verhältnis zum Körper sehr großen und entsprechend schwereren Kopf. Im Reboarder wird die Halswirbelsäule, die den Kopf trägt, viel besser geschützt, weil dieser im Fall eines Unfalls in den Sitz gedrückt wird statt ruckartig nach vorn gestoßen zu werden. Im übrigen sind über den Schalenrand des Sitzes hinauswachsende Füße kein Grund, das Kind in den nächstgrößeren Sitz zu verfrachten. Entscheidend ist das Gewicht, bis zu dem der gekaufte Sitz ausgelegt ist. Reboarder gibt es auch für Kinder bis 4 Jahren.
Ab dem 5. Lebensjahr ist das Verhältnis Kopf-Körper dann so ausgewogen, dass ein Kind im vorwärts gerichteten Kindersitz besser aufgehoben ist. Eine Anschnallpflicht im besonderen Kindersitz besteht im übrigen bis zum Alter von 12 Jahren oder wenn das Kind eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat.
Viele modernere Autos sind mit Isofix-Systemen ausgestattet. Hat der Kindersitz diese Vorrichtung, wird er mittels der integrierten Zangen an der Isofix-Halterung des Fahrzeugs (mit der Karosserie verschweißte Bügel) angebracht, die Zangen rasten hörbar an der Isofix-Halterung ein. Auf diese Weise werden Fehler beim Anschnallen des Sitzes vermieden, die öfter ursächlich für schwere Verletzungen im Fall eines Unfalls sind als gedacht. Kindersitze mit der neueren ECE-Norm R44/04 erfüllen übrigens auch die Sicherheitsansprüche für Unfälle mit seitlichem Aufprall.
Man soll auf jeden Fall darauf achten, dass der Sitz nicht zu klein oder zu groß ist. Genau wie falsch sitzende oder schlampig angebrachte Sicherheitsgurte sind sie ein großes Risiko. Damit die Fahrer und ihr Nachwuchs jederzeit heil ankommen!













