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Welche Prüfpflichten hat der Auftragnehmer vor einer Bedenkenanmeldung

23.08.201711:01 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Berlin, 23. August 2017. Die Premium Minerva informiert den Bauunternehmer im Blogbeitrag „Welche Prüfpflicht geht einer Bedenkenanmeldung voraus?“ über seine unterschiedlichen Prüfpflichten in den drei Phasen des Vertragsablaufes und zeigt einfache Lösungen auf. Der Auftragnehmer am Bau hat bei Angebotserstellung, Ausführung und sogar nach Abnahme Prüfpflichten. In dem Artikel werden diese in kurzer und verständlicher Form beleuchtet. Der Beitrag kann unter http://premium-minerva.de/allgemein/welche-pruefpflicht-geht-einer-bedenkenanmeldung-voraus-2/ kostenlos gelesen, sowie als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

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